Frage: Ich will bei der Alterskasse mit 63 Jahren frühzeitig in Rente gehen. Den Betrieb verpachte ich an meine Tochter.
- Welche Voraussetzungen gelten?
- Kann ich noch 8 ha Land und 14 ha Wald behalten und selber bewirtschaften?
- Wie viel Geld darf ich als Rentner jährlich hinzuverdienen, ohne dass ich mit Abzügen rechnen muss? Zählt die Pacht dann auch zu dem Zuverdienst?
1. Voraussetzungen:Um eine ungekürzte vorzeitige Altersrente zu beziehen, müssen Sie:
- 45 Jahre Wartezeit nachweisen, also seit mindestens 45 Jahren in die Alterskasse einzahlen. Es zählen auch anrechenbare Zeiten aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
- die von Ihnen bewirtschafteten Flächen abgeben.
3. Hinzuverdienst: Bei der vorzeitigen Altersrente für langjährig Versicherte gibt es keine Hinzuverdienstgrenze. Weder Ihr Einkommen aus der zurückgehaltenen Fläche noch Pachteinnahmen oder sonstiges Einkommen drücken die Rente.
Ulrich Kock, WLV, Münster
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