Frage: Ich habe eine Wiese, die an die Wiese des Nachbarn grenzt. Auf der Grenze wächst eine Hecke. In der Hecke steht ein massiver Eisenpfahl, den mein Nachbar aufgestellt hat. Beim Mähen bin ich mit dem Mähwerkschutz an den Eisenpfahl gekommen, sodass der Schutz sich verbogen hat. Wer trägt den Schaden?
Antwort: Diese Schäden an den Mähwerken kommen relativ häufig vor. Die gefestigte Rechtsprechung schreibt hier sorgfältige Pflichtkontrollen vor Mähbeginn vor. Oft liegen Fremdkörper in der Wiese oder es haben sich bauliche Veränderungen an Grenzsteinen oder Schächten ergeben. Kontrollieren Sie die Wiese vor Mähbeginn nicht, haben Sie in der Regel keine Ansprüche. Hier würde eine Maschinenversicherung helfen.