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Leserfrage: Wie eine Hofstelle für Wohnzwecke am sinnvollsten umnutzen?

Rechtsanwältin Sonja Friedemann vom WLV Münster beantwortet die Frage, wie man vorgehen muss, wenn man ein gekauftes Altenteilerwohnhaus renovieren und vermieten will.

Lesezeit: 1 Minuten

Frage: Wir haben eine Hofstelle im Außenbereich gekauft. Dazu gehören ein Altenteilerwohnhaus, zwei Scheunen und ein alter Stall. Das alte Betriebsleiterwohnhaus wurde abgerissen.

Wir wollen das Altenteilerwohnhaus renovieren und einen Teil für etwa fünf Jahre vermieten. Einen Ausbau mit weiteren Wohneinheiten in den Wirtschaftsgebäuden planen wir aktuell nicht. Seit zehn Jahren wurde auf dem Hof keine Landwirtschaft mehr betrieben. Wie sollten wir bei der Genehmigung für den Umbau des Wohnhauses vorgehen?

Antwort: Sie können das Altenteilerwohnhaus als Wohnhaus umnutzen. Dazu müssen Sie bei der Baubehörde einen Umnutzungsantrag einreichen und das Altenteilerwohnhaus entwidmen. Dadurch wird es zu einem ganz normalen Wohnhaus, das keinen weiteren Beschränkungen mehr für die Nutzung unterliegt. Dann könnten Sie es renovieren und auch einen Teil vermieten.

Wenn Sie den Betrieb nicht mehr landwirtschaftlich nutzen, sind zukünftige Baumaßnahmen auf der gesamten Hofstelle danach im Grunde nicht mehr möglich. Insbesondere die Umnutzung von Wirtschaftsgebäuden ist daran gekoppelt, dass ein landwirtschaftlicher Betrieb vorliegt. Deshalb sollten Sie darüber nachdenken, in welcher Reihenfolge Sie vorgehen. Lassen Sie sich hierzu auf jeden Fall individuell beraten.

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