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Leserfrage zur STV: Betrieb teilen und Kleinerzeuger bleiben?

Frage: Ich habe meinen Betrieb an meinen Sohn verpachtet und beziehe Rente. Er ließ Saatgut beizen und bekam nun Post von der Saatgut-Treuhand (STV): Er solle Auskunft über seinen Nachbau geben und dafür Gebühr zahlen. Ich überlege, nun, einen Teil meiner Flächen wieder selbst zu bewirtschaften, sodass...

Lesezeit: 1 Minuten

Frage: Ich habe meinen Betrieb an meinen Sohn verpachtet und beziehe Rente. Er ließ Saatgut beizen und bekam nun Post von der Saatgut-Treuhand (STV): Er solle Auskunft über seinen Nachbau geben und dafür Gebühr zahlen. Ich überlege, nun, einen Teil meiner Flächen wieder selbst zu bewirtschaften, sodass sowohl mein Sohn als auch ich als Kleinerzeuger gelten und keine Nachbaugebühr anfallen. Geht das?


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Antwort:Ja. Durch eine Teilung können Sie zu „Kleinerzeugern“ werden, die eine gesamtbetriebliche Ackerfläche unterhalb des Schwellenwertes bewirtschaften. Dieser Wert unterscheidet sich je nach Bundesland, in Brandenburg und Niedersachsen kommt es zudem auf die Region an. Er liegt zwischen 16,38 ha in Schleswig-

Holstein und 24,66 ha in Niedersachsen. Beachten Sie, dass Sie maximal 8 ha Acker bewirtschaften dürfen, wenn Sie weiter Rente von der Alterskasse beziehen möchten.

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