Die landwirtschaftlichen Krankenkassen (LKK) werden nicht am Gesundheitsfonds beteiligt sein, der am 1. Januar 2009 an den Start geht. Die LKK werden damit wie bisher die individuellen Beiträge für ihre Mitglieder selbst festlegen. Darauf hat der Bundesverband der LKK jetzt noch einmal hingewiesen. Der einheitliche Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung von 15,5 % werde nicht für die landwirtschaftlichen Krankenkassen gelten. Die landwirtschaftlichen Krankenkassen seien eine berufsständische Versicherung für landwirtschaftliche Unternehmer und mit der allge-meinen Krankenversicherung, etwa der AOK, nicht vergleichbar, erläutert der Bundesverband. Insbesondere sei der übliche Beitragsmaßstab in Form eines einkommensbezogenen Prozentsatzes nicht übertragbar, da für Unternehmer kein kalkulierbares Monatseinkommen feststellbar sei. Beim Gesundheitsfonds ziehen die Krankenkassen die Beiträge nach wie vor von den Arbeitgebern ein, führen sie jedoch an den Fonds ab und erhalten von dort nach festen Regeln, wie zum Beispiel Altersstruktur und Gesundheitszustand der Versicherten, ihre Mittel zugewiesen. Ergeben sich hierbei Überschüsse, erhalten die Beitragszahler Anteile zurück. Reichen die zugewiesenen Mittel hingegen nicht aus, müssen die Kassen Zusatzbeiträge unmittelbar von den Mitgliedern erheben.
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