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Lothar Lampe zu 7,5 Mio. Euro Schadenersatz verurteilt

Das Landgericht Verden hat am Montag Lothar Lampe, den früheren Vorsitzenden des Landvolks Diepholz, zu rund 7,5 Mio. Euro Schadenersatz verurteilt. Das Geld bekommt der Bauernverband. Richterin Michaela Brunssen sah die Vorwürfe der Untreue und Verletzung der Geschäftsführerpflichten bestätigt.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Landgericht Verden hat am Montag Lothar Lampe, den früheren Vorsitzenden des Landvolks Diepholz, zu rund 7,5 Mio. Euro Schadenersatz verurteilt. Das Geld bekommt der Bauernverband. Richterin Michaela Brunssen sah die Vorwürfe der Untreue und Verletzung der Geschäftsführerpflichten bestätigt.


Erfreut darüber zeigte sich Theo Runge, Vorsitzender des Landvolk-Verbands Grafschaft Diepholz. Immerhin findet damit der fast zweijährige Prozess, der sämtliche Geschäfte des Landvolks durchleutete, ein Ende. Laut der Kreiszeitung aus Syke war der Prozess äußerst kompliziert. Es ging um Geschäfte mit Windparks und ein Firmengeflecht, an dem nicht nur der ehemalige Geschäftsführer, sondern auch drei damalige Mitarbeiter und sowie eine Partnerfirma beteiligt waren. Nach einer Großbetriebsprüfung des Finanzamtes hatte der Landvolk-Verband Verdacht geschöpft, intensive Recherchen betrieben und mehrere Gerichtsverfahren angestrengt.


Laut dem Urteil muss Lampe jetzt unter anderem die Spende in Höhe von einer Million Euro zurückzahlen, die aus dem Vermögen der Landvolk-Dienstleistungsgesellschaft an die Stiftung Deutsche Kulturlandschaft geflossen war. Weil Lampe diese hohe Spende nicht öffentlich gemacht hatte, sah die Richterin den Straftatbestand der Untreue als erfüllt an. Auch eine weitere Spende in Höhe von 100 000 Euro an die Edmund-Rehwinkel-Stiftung sowie verschiedene Beraterhonorare soll Lampe dem Landvolk zurückzahlen – genauso einen Betrag von 2,8 Millionen Euro, hinter dem sich laut der Richterin „Schmiergeldzahlungen“ verbergen.


Auch die Firma Westwind und ihr Geschäftsführer hätten ihren Vertrag mit dem Landvolk „schuldhaft verletzt“. Sie sollen deshalb 610 000 Euro zurückzahlen.


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