Die Bundesregierung will noch in dieser Legislaturperiode die gesetzlichen Grundlagen für einen Bundesträger in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV) schaffen. So wollen die zuständigen Ressorts bis zum Frühjahr nächsten Jahres Eckpunkte für eine erneute Organisationsreform vorlegen. Anschließend will man mit der Arbeit an einem Gesetzentwurf beginnen. Die Rede ist von einem umfassenden Gesetzesvorhaben, in dem nicht nur die Ausgestaltung des künftigen Bundesträgers, sondern auch die erforderlichen Überleitungen geregelt werden müssen.
Ziel ist es, das Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2012 abzuschließen. Damit könnte ein Bundesträger ab 2013 eingerichtet werden. Gleichzeitig steht fest, dass es keinen abrupten Wechsel geben kann, sondern Übergangsfristen gewährt werden sollen, in denen die regionalen Träger weiter bestehen. Abgeschlossen werden könnte der Prozess den Vorstellungen zufolge rechtzeitig vor den im Jahr 2017 anstehenden Sozialwahlen.
Rückenwind verspüren die zuständigen Stellen in den Ministerien durch den Beschluss des DBV. Dessen Präsidium hatte sich auf seiner Klausurtagung in Erfurt für einen Bundesträger ausgesprochen, dies aber mit der Forderung nach zusätzlichen Bundesmitteln verbunden, um mögliche Härten in der Übergangsperiode abzufangen. (AgE)