Aus Gründen der Futtermittelsicherheit darf Futtermais aus Serbien in Mecklenburg-Vorpommern bis auf Widerruf nur noch nach strengen Kontrollen in den Verkehr gebracht oder mit anderen Futtermitteln gemischt werden. Eine entsprechende Allgemeinverfügung erging am Dienstag an alle Futtermittelhersteller in Mecklenburg-Vorpommern.
So ist für jede Partie der Nachweis zu erbringen, dass der Gehalt an Aflatoxin B1 den zulässigen Höchstwert im Einzelfuttermittel von 0,02 mg/kg bezogen auf 88 % Trockenmasse nicht überschreitet. Dieser Nachweis ist durch Probenuntersuchungen im Rahmen der Eigenkontrolle oder durch einen entsprechenden Nachweis vom Lieferanten zu erbringen.
Diese Nachweise sind vor Einsatz des Futtermaises aus Serbien dem Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei LALLF vorzulegen. Falls Aflatoxin B1 über dem zulässigen Höchstwert festgestellt wurde, ist neben den allgemeinen futtermittelmittelrechtlichen Maßnahmen der Nachweis der Rückgabe an den Lieferanten bzw. der Vernichtung des Futtermittels ebenfalls unverzüglich dem LALLF vorzulegen. Zuwiderhandlungen gegen diese Allgemeinverfügung sind strafbar bzw. bußgeldbewehrt. (ad)
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