Martin Empl hat mit Jahresbeginn den Vorsitz im Vorstand der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) übernommen. Er folgt damit Arnd Spahn, dessen Vorsitz turnusgemäß endete.
Empl, der außerdem Präsident des Gesamtverbandes der Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) ist, vertritt auch im Vorstand der SVLFG die Gruppe der Arbeitgeber. Den Schwerpunkt seiner Amtsführung möchte er insbesondere auf eine überzeugende und wirksame Präventionsarbeit legen. Darüber hinaus will er die vor drei Jahren bundesweit eingeführten Gesundheitsangebote der SVLFG noch flächendeckender ausbauen.
Empls Blick richtet sich auch ins Innere der Verwaltung: „Unsere Mitarbeiter leisten Tag für Tag sehr gute Arbeit. Damit das so bleibt und dies wiederum unseren Versicherten zu Gute kommt, müssen wir den Teamgeist unter unseren Beschäftigten und ihre Identifikation mit der SVLFG weiter stärken. Das ist besonders jetzt nach dem massiven Personalabbau aufgrund der vorgegebenen Verwaltungskostenbudgetierung dringend erforderlich.“
Im Vorfeld der Sozialwahl, die 2017 stattfindet, kündigt Empl an, weiterhin mit allen berufsständischen Vereinigungen im Gespräch zu bleiben: „Die Selbstverwaltung hat das Ziel, das agrarsoziale Sondersystem zu erhalten. Dazu benötigen wir den Zuspruch sowie das Mitwirken aus allen Bereichen der Land- und Forstwirtschaft und des Gartenbaus.“
Auch die guten Kontakte zur Politik gilt es nach Empls Aussage weiterhin zu pflegen. Ihnen gegenüber wird die SVLFG nicht nachlassen, die Wichtigkeit eines eigenständigen Versicherungssystems nachzuweisen. „Keine andere gesetzliche Versicherung bietet einen so auf den grünen Berufsstand abgestimmten Schutz zu diesen vergleichsweise günstigen Beiträgen“, so Empl.
Erster Stellvertreter des Vorstandsvorsitzenden ist Leo Blum aus der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte. Arnd Spahn ist zweiter Stellvertreter, der die Gruppe der versicherten Arbeitnehmer vertritt. Die Führung des Vorstandes wechselt gemäß Satzung der SVLFG alle zwei Jahre zwischen den drei Vorsitzenden.