Ein Schweinehalter aus Baar im Landkreis Aichach Friedberg klagt vor dem Augsburger Verwaltungsgericht in Augsburg, weil er glaubt, dass seine Interessen im Genehmigungsverfahren zum Bau von vier Windrädern nicht berücksichtigt werden, meldet der Bayerische Rundfunk.
Betroffener ist er allerdings nicht, weshalb er eine „spezielle“ Begründung anführt. So sieht er sich sehr wohl betroffen, da er auf einem Grundstück in etwa 300 m Entfernung einen Schweinestall bauen will. Die Tiere aber, sagt er, würden durch die nahegelegenen Windräder beeinträchtigt, etwa durch Schlagschatten.
Außerdem möchte der Mann dort vielleicht auch einmal eine Betriebsleiterwohnung bauen. Zu diesem Gebäude wäre der Abstand dann zu gering, meint er.