In Mecklenburg-Vorpommern können Landwirte auch 2011 Mittel aus den Förderprogrammen beantragen. Folgende Programme stehen zur Auswahl:
Förderung der Einführung und Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren Förderung der Einführung und Beibehaltung eines bodenschonenden und erosionsmindernden Ackerfutterbaus - Förderung erosionsmindernder Anbauverfahren durch die kombinierte Anwendung des Anbaus von Zwischenfrüchten oder Untersaaten und Mulch-/Direktsaaten Förderung der Anlage von Blühflächen oder Blühstreifen für Bienen, Förderung der integrierten Obst- und Gemüseproduktion Förderung der extensiven Grünlandnutzung durch Beweidung mit Schafen und Ziegen Förderung der Anlage von Schonstreifen im Ackerbau."
Mit Ausnahme der Förderung der naturschutzgerechten Grünlandnutzung können für alle o.g. Maßnahmen Anträge für Neueinsteiger (erstmalige Teilnahme am jeweiligen Programm) oder Anträge für Beibehaltung (Fortsetzung des Programms mit erneutem Verpflichtungszeitraum von 5 Jahren) gestellt werden. Die beantragten Flächen im Rahmen der naturschutzgerechten Grünlandnutzung vom 17.5.2010 werden ab 1.1.2011 über 5 Jahre gefördert. Eine Aussage zur weiteren Förderung über 2011 hinaus kann gegenwärtig aufgrund des Auslaufens der Programmplanungsperiode nicht gegeben werden. Bei der Förderung der besonders umwelt- und tierartgerechten Haltung wird in 2011 aufgrund der hohen Inanspruchnahme in 2009 und der zur Verfügung stehenden Finanzmittel keine Beantragung möglich sein, jedoch wird die Prämienhöhe ungekürzt über den gesamten Verpflichtungszeitraum gewährleistet.