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Mecklenburg-Vorpommern hebt Gebühren für die Landwirtschaft an

Die seit 2005 in Mecklenburg-Vorpommern geltende Kostenverordnung wird am 12. Dezember durch eine neue Regelung abgelöst. Dann sind neben teilweise höheren Gebühren erstmals auch Gebühren für vollständig zurückgewiesene Widersprüche und für Rücknahmen von Zuwendungen, die bislang kostenfrei waren, zu zahlen.

Lesezeit: 4 Minuten

Die seit 2005 in Mecklenburg-Vorpommern geltende Kostenverordnung für Amtshandlungen in der Land- und Ernährungswirtschaft wird voraussichtlich am 12. Dezember durch eine neue Verordnung abgelöst. Dann sind neben teilweise höheren Gebühren erstmals auch Gebühren für vollständig zurückgewiesene Widersprüche und für Rücknahmen von Zuwendungen, die bislang kostenfrei waren, zu zahlen.


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"Nach zehn Jahren kaum veränderter Gebühren im Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft war eine Gebührenanpassung aus mehreren Gründen nicht mehr abzuwenden. Zum einen zwingt uns das europäische Beihilferecht dazu. Zum anderen waren Anpassungen an die von der Finanzverwaltung erlassenen Rechtsgrundlagen zur Gebührenberechnung erforderlich“, erklärte Agrarminister Dr. Till Backhaus.


Die Land- und Ernährungswirtschaftskostenverordnung regelt ab Inkrafttreten die Gebühren für alle Bereiche dieser Wirtschaftszweige. Kostensteigerungen gibt es daher bei der Saatgutanerkennung, im Bereich des Pflanzenschutzes, der Tierzucht und des Ökologischen Landbaus. Auch die landwirtschaftliche Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie die Futtermittelbranche sind betroffen. Dazu kommen Gebühren in der Ernährungswirtschaft wie z.B.: in der Milchwirtschaft, der Eier- und Geflügelwirtschaft, der Fleischwirtschaft, und im Bereich des Obst und Gemüses sowie der Fischereiwirtschaft und der Rindfleischetikettierung.


„Gebührenerhöhungen sind nie eine angenehme Angelegenheit, aber ich will auch Kostengerechtigkeit. Leider mehren sich seit Jahren offensichtlich erfolglose Widersprüche oder immer öfter müssen Geldleistungen zum Beispiel wegen falscher Angaben zurückgefordert werden. Auch für Kontrollen wird durch vermeidbares Fehlverhalten häufig von Antragstellern hoher behördlicher Aufwand erzeugt. Die Kosten hierfür trägt derzeit die Allgemeinheit. Hier will ich Gleichheit zu denjenigen Verfahren herstellen, die bereits seit Jahren kostenpflichtig sind und damit den öffentlichen Haushalt nicht belasten. Aber es werden auch bereits bestehende Einzelgebühren so gebündelt, dass der Antragsteller viel einfacher erkennen kann, welche Kosten auf ihn zukommen. Außerdem ist mir auch besonders wichtig, dass künftig auch jene zu den Kosten herangezogen werden können, die diese maßgeblich durch nachweisliches Fehlverhalten verursacht haben. Das war leider in der Vergangenheit nicht immer möglich. Die Gebühren sind somit keine Strafe, sondern Ausgleich für die von Einzelnen verursachten Kosten, die sonst durch den öffentlichen Haushalt zu tragen wären“, führte der Minister aus.


Allerdings fallen die erforderlichen Gebührenanpassungen aus den verschiedensten Gründen sehr unterschiedlich aus. Von eher geringen Anpassungen bis hin zu wirklich sehr hohen Steigerungen. Die besonders großen Steigerungen sind häufig darauf zurückzuführen, dass sich Verfahren aufgrund europa- oder bundesrechtlicher Vorgaben erheblich verändert haben und vor allem, dass das Europäische Beihilferecht in vielen Fällen eine vollständige Kostendeckung fordert. Da gibt es auf Landesebene dann keinen Handlungsspielraum bei der Bestimmung einer Gebühr.


Vergleichbare Beispiele:


  • Der Sachkundenachweis, den in MV tausende Anwender von Pflanzenschutzmitteln benötigen, kostet bei hier 27 Euro. In sehr vielen Bundesländern kostet er hingegen 30 bis 40 Euro und nur in drei Bundesländern sind es etwas weniger.
  • Bei den Kosten für die Pflanzgutanerkennung liegt MV zwischen den Beträgen, die in Schleswig-Holstein und Niedersachsen erhoben werden, wobei man in Niedersachsen über 1/3 mehr bezahlen muss.
  • Im Bereich der Saatgutanerkennung zahlt man in MV auf die Dezitonne im Durchschnitt 32 Cent und damit weniger als in acht anderen Ländern. Im Vergleich zu unseren niedersächsischen Nachbarn beträgt die hiesige Gebühr sogar fast nur die Hälfte. Lediglich kostengünstiger ist es zurzeit noch in Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen.
  • Mit der neuen Prüfungsgebühr für die Ausbildereignung in der Landwirtschaft liegt MV im Ländervergleich mit 100 Euro im unteren Bereich.
  • Im Anerkennungsverfahren von Markenkäse oder Markenbutter liegen die Gebühren in MV bis 185 € weit unterhalb anderer Länder, deren Gebührenspanne bis zum Doppelten reicht.
  • Sobald die neue Land- und Ernährungswirtschaftskostenverordnung veröffentlicht wurde, kann diese auch unter www.landesrecht-mv.de eingesehen werden.

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