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Versicherungspflicht

Mindestgröße des landwirtschaftlichen Unternehmens

Ausschlaggebend für die Versicherungspflicht in der Alterssicherung der Landwirte ist die Betriebsgröße des landwirtschaftlichen Unternehmens.

Lesezeit: 1 Minuten

Ausschlaggebend für die Versicherungspflicht in der Alterssicherung der Landwirte ist die Betriebsgröße des landwirtschaftlichen Unternehmens. Die für den Betriebssitz geltende Mindestgröße ist deutschlandweit ab dem 1.1.2014 einheitlich. Nähere Informationen zu den einzelnen Mindestgrößen enthält folgender Beschluss der Vertreterversammlung:


Mindestgrößenbeschluss der landwirtschaftlichen Alterskasse





Mit Hilfe des Mindestgrößenrechners können Sie leicht herausfinden, ob mit den von Ihnen vorgegebenen Flächen die Mindestgröße für die Versicherungspflicht erreicht wird:

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