Zu Beginn der diesjährigen Spargelernte hat Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles die Bauern schockiert mit ihren Plänen, den gesetzlichen Mindestlohn in der Landwirtschaft von 8,50 Euro je Stunde schon zum 1. Januar 2015 einzuführen.
„Damit würde der geltende Tariflohn für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft in Höhe von 7,00 Euro je Stunde um mehr als 20 % ansteigen. Das ist eine völlig überzogene Lohnforderung, die vor allem unsere Sonderkulturbetriebe in ihrer Existenz gefährdet“, betonte der Präsident des Hessischen Bauernverbandes, Friedhelm Schneider, nach dem Bekanntwerden des Referentenentwurfs für ein „Tarifautonomiestärkungsgesetz“, bei dem es sich eher um ein Tarifautonomieverringerungsgesetz handelt.
Dieser Entwurf enthalte keinerlei Ausnahmeregelung für Saisonarbeiter und sei deshalb für die Praxis untragbar. Kaum eine Branche sei so sehr von den aktuellen Marktverhältnissen abhängig wie die der Sonderkulturbetriebe. Durch die Einführung des Mindestlohns und damit verbundene höhere Produktionskosten werde deutsche Ware, zum Beispiel Spargel oder Erdbeeren, deutlich teurer und nicht mehr konkurrenzfähig. Denn in anderen EU-Mitgliedsstaaten seien die Tariflöhne wesentlich niedriger als in Deutschland.
„Die Arbeitsplätze unserer festangestellten Mitarbeiter, auch in den vor- und nachgelagerten Bereichen, sind somit massiv bedroht“, warnte Schneider. Es könne nicht sein, dass ausländische Anbieter mit niedrigeren Lohnkosten auf den deutschen Markt drängen und unsere Arbeitgeber in der Landwirtschaft wegen des Mindestlohngesetzes tatenlos zusehen müssen. Dies könne nicht Ziel der Politik sein.
In einem Brief an Bundesministerin Nahles erinnert Präsident Schneider daran, die im Koalitionsvertrag von Union und SPD vereinbarte besondere Berücksichtigung der Probleme der Saisonarbeit in das Mindestlohngesetz einfließen zu lassen. Er bittet die Ministerin eindringlich, dieses Anliegen zu unterstützen.