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Ministererlaubnis erteilt: Edeka darf Tengelmann übernehmen

Das Kartellamt sagte Nein zu den Plänen von Edeka, die 451 Supermärkte des Wettbewerbers Kaiser´s Tengelmann zu übernehmen, weil die Marktmacht dann zu groß würde. Edeka wandte sich an Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel. Der will nun per Ministererlaubnis das Kartellamt überstimmen, wenn die Auflagen erfüllt werden.

Lesezeit: 4 Minuten

Das Kartellamt sagte Nein zu den Plänen von Edeka, die 451 Supermärkte des Wettbewerbers Kaiser´s Tengelmann zu übernehmen, weil die Marktmacht dann zu groß würde. Edeka wandte sich daraufhin an Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel. Der will nun per Ministererlaubnis das Kartellamt überstimmen, wenn beide Unternehmen seine Bedingungen erfüllen.


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Wie die Nachrichtenagenturen Reuters und dpa sowie das "Handelsblatt" berichten, begründet Gabriel seine Entscheidung mit dem Erhalt von 16.000 Arbeitsplätzen. Dazu wolle er Bedingungen vorlegen. Danach sollten die beteiligten Parteien sich äußern, eine endgültige Entscheidung sei dann in einigen Wochen zu erwarten.


Der Bundeswirtschaftsminister kann ein Nein der Kartellwächter mit einer sogenannten Ministererlaubnis überstimmen - wenn "die gesamtwirtschaftlichen Vorteile" die Wettbewerbsbeschränkungen aufwiegen oder der Zusammenschluss durch ein "überragendes Interesse der Allgemeinheit" gerechtfertigt ist.


Gabriel wird seine Entscheidung aber gut begründen müssen. Denn er richtet sich nicht nur gegen das Kartellamt, sondern auch gegen ein Sondergutachten der Monopolkommission. Diese hatte ebenfalls empfohlen, die von Edeka und Tengelmann beantragte Ministererlaubnis nicht zu erteilen. Gemeinwohlvorteile würden die Wettbewerbsbeschränkungen nicht aufwiegen, heißt es in dem Gutachten, das Gabriels Ministerium selbst angefordert hatte.


DIW und Konkurrenz warnen vor Fusion


Erst in der vergangenen Woche hatte das Deutsche Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) vor den Folgen der Fusion gewarnt, berichtet das Handelsblatt. In einer Studie stellten die Wirtschaftsforscher fest: Schließen sich Unternehmen im Lebensmitteleinzelhandel zusammen, wirkt sich das zwar nicht auf die Produktpreise aus, wohl aber auf die Produktvielfalt.


Die Übernahme würde den Wettbewerb auf zahlreichen regionalen Märkten erheblich einschränken, erklärte der Leiter der Abteilung Unternehmen und Märkte beim DIW, Tomaso Duso. Betroffen wären der Großraum Berlin, München und Oberbayern sowie Nordrhein-Westfalen. Für die Verbraucher könnte dies negative Folgen haben.


DBV: Ministererlaubnis würde Kartellrecht im Grundsatz in Frage stellen


Der Deutsche Bauernverband hat für eine Ministererlaubnis kein Verständnis. „Auch die möglichen zusätzlichen Auflagen können nicht darüber hinwegtäuschen, dass die bedenkliche Konzentration von Nachfragemacht bei den großen Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels weiter befördert wird“, so Präsident Joachim Rukwied.


Dadurch drohe eine weitere Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen in der Lebensmittellieferkette, die nicht zuletzt zu Lasten landwirtschaftlichen Erzeuger als erste Stufe dieser Kette gehe. Die wettbewerbsschädliche Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel führe eindeutig zu Wertschöpfungsverlusten in der Landwirtschaft.

 

„Wir fragen uns, was vom Kartellrecht nun noch übrigbleibt“, so der Bauernpräsident mit Blick auf das jüngst ergangene Urteil des OLG Düsseldorf zu den so genannten Hochzeitsrabatten als missbräuchliche Ausnutzung der Marktmacht im Fall der früheren Übernahme der Plus-Märkte durch EDEKA. „Die Politik ist dringend gefordert, die kartellrechtlichen Rahmenbedingungen nachzubessern und damit die Schieflage bei der Wertschöpfung in der Lebensmittelkette zu korrigieren. Wir brauchen gerichtsfeste Instrumente zur Sicherung fairer Wettbewerbsbedingungen und klare Grenzen zwischen harten Verhandlungen und der missbräuchlichen Ausnutzung von Nachfragemacht“, fordert Rukwied.


Gleiches gelte für die erforderliche unbefristete Verlängerung des Verbots des auch gelegentlichen Verkaufs unter Einstandspreis. Das Verbot sei so auszugestalten, dass der Bezugspreis unter Ausschluss der Anrechnung von Werbekostenzuschüssen oder vergleichbaren Zahlungen gerichtsfest durch die Kartellbehörden bestimmt werden kann.


Connemann: Entscheidung nicht nachvollziehbar


Mit völligem Unverständnis reagierte auch die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Gitta Connemann. "Ich kann nur mit dem Kopf schütteln. Die Entscheidung von Bundeswirtschaftsminister Gabriel ist für mich nicht nachvollziehbar. Diese widerspricht den Voten aller Fachleute. Einstimmig hatten alle Marktwächter die Fusion abgelehnt - ohne Scheuklappen, mit vielen guten Gründen", sagte sie.


Laut Connemann fällt der Minister damit dem Bundeskartellamt öffentlich in den Rücken. Was dies für die zukünftige Wahrnehmung der Behörde bedeutet, lasse sich denken. Auch die Monopolkommission stehe im Regen. Gerade in bestimmten Regionen wie Berlin, München oder Teilen Nordrheinwestfalens werde sich die Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel damit verschärfen. "Der Minister erweist dem Wettbewerb damit einen Bärendienst. Jetzt bleibt abzuwarten, wie streng die angekündigten Auflagen wirklich sind.“

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