Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel muss eine weitere Niederlage im Fall Tengelmann einstecken. Nachdem das Oberlandesgericht Düsseldorf die von dem SPD-Politiker erteilte Erlaubnis zur Fusion von Edeka und Tengelmann gestoppt hatte, hatte Gabriel einen Tatbestandsberichtigungsantrag eingereicht. Mit diesem sollten die Richter ihre "Tatsachen- und Sachverhaltsdarstellungen" korrigieren.
Die wiederum wiesen den Antrag am Donnerstag zurück. Der Antrag sei sowohl unzulässig als auch unbegründet, heißt es im Beschluss des Gerichts.
Gabriel argumentiert, er habe sich am 1. Dezember mit Edeka-Chef Markus Mosa und Tengelmann-Chef Karl-Erivan Haub nicht gemeinsam zu einem Gespräch, sondern separat mit beiden getroffen. Zudem habe es sich um keine Vier- oder Sechsaugengespräche gehandelt, sondern es seien verfahrensbegleitende Beamte anwesend gewesen.
Das Gericht gab Gabriel in keinem der von ihm vorgebrachten Punkte recht. Es nahm weder Korrekturen noch Ergänzungen im Sachverhalt vor, den es der ursprünglichen Entscheidung zugrunde gelegt hatte. Gabriels Begründungsantrag müsse erfolglos bleiben, weil die vom Minister vorgebrachte Begründung "nicht stichhaltig" sei, heißt es im Beschluss.
Der Tatbestandsberichtigungsantrag ist nicht das einzige rechtliche Mittel, das Gabriel bemüht: Im Sommerinterview der ARD-Sendung "Bericht aus Berlin" kündigte er an, gegen den Stopp der Fusion vor den Bundesgerichtshof zu ziehen.
Hintergrund
Der SPD-Vorsitzende hatte mit seiner Ministererlaubnis die Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch den Branchenführer Edeka gestattet, obwohl das Bundeskartellamt diese untersagt hatte. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte Gabriel daraufhin in einer Eilentscheidung Befangenheit vorgeworfen und die Fusion vorerst gestoppt.