Die Ministerpräsidenten der Länder haben vergangene Woche den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet. Danach werden die Rundfunkgebühren ab 2013 auf eine geräteunabhängige Haushaltsabgabe umgestellt, die dem Prinzip: "Ein Haushalt oder eine Betriebsstätte zahlt eine Rundfunkgebühr" folgt. Allerdings muss der neue Staatsvertrag im kommenden Jahr noch von allen Landesparlamenten ratifiziert werden.
Laut dem DBV ist es gelungen, die Anzahl der Beschäftigten einer Betriebsstätte, die nur ein Drittel der Rundfunkbeiträge entrichten müsse, von vier auf acht Mitarbeiter zu verdoppeln. Außerdem müsse für jedes nicht privat genutzte Kraftfahrzeug nur ein Drittel des Rundfunkbeitrages bezahlt werden. Ferner habe man speziell für die landwirtschaftlichen Betriebe erreicht, dass Traktoren oder Arbeitsmaschinen - anders, als ursprünglich vorgesehen - von der Beitragspflicht befreit seien, hob der DBV hervor.
Bei Kraftfahrzeugen im Sinne des Rundfunkänderungsstaatsvertrags, die von der Beitragspflicht betroffen seien, handle es sich um "Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Omnibusse". Das erste Kraftfahrzeug je beitragspflichtiger Betriebsstätte sei vom Rundfunkbeitrag generell befreit. Ein Drittel des Rundfunkbeitrags sei auch für jedes Hotel, Gästezimmer und jede Ferienwohnung ab dem zweiten Zimmer zu entrichten.
vgl.: Ab 2013 entfallen Rundfunkgebühren für Schlepper (29.10.2010)