Das Mitte März vom Pariser Landwirtschaftsministerium erneut verhängte Anbauverbot der gentechnisch veränderten Maislinie MON810 hat in Frankreich unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen. Der französische Dachverband der Maiserzeuger (AGPM) kritisierte diese Entscheidung kurz darauf scharf und legte gemeinsam mit der Organisation der Saatgutproduzenten (UFS) und dem Dachverband der Mais- und Sorghumsaatgutproduzenten (FNPSMS) Einspruch vor dem französischen Staatsrat (Conseil d’Etat) ein, während Gegner gentechnisch veränderter Organismen (GVO) an die Schwächen dieser Maßnahme erinnerten.
„Mit diesem erneuten Verbot hält die Regierung weiter an der Rechtswidrigkeit fest“, erklärte AGPM-Präsident Christophe Terrain. Er wies hierbei auf die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Conseil d’Etat hin, die schrittweise die von der Regierung eingereichte Sicherungsklausel gegenüber MON810 im Jahr 2008 für ungültig erklärt hatten.
Aus Sicht der Maiserzeuger sprechen drei Argumente gegen das erneute Anbauverbot. Sie führen zunächst an, dass der Erlass keine neuen Elemente beinhaltet in Bezug auf Umwelt- und Gesundheitsaspekte. Ferner regle seit 2008 ein französisches Gesetz die GVO-Verwendung und danach sei ein Anbau möglich. Außerdem macht der AGPM - etwa innerhalb der EU gegenüber Spanien und Portugal - eine wirtschaftliche Benachteiligung geltend, unter der die Maisproduzenten durch das MON810-Anbauverbot leiden könnten. „Es wurde eine Nettoabweichung von 7 dt/ha bis 8 dt/ha zwischen Landwirten gemessen, die GV-Mais und GVO-freien Mais angebaut haben“, erklärte AGPM-Generaldirektor Luc Esprit. (AgE)
Mehr:
Frankreich verbietet MON810-Anbau (27.3.2012)