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Agrarpolitik bei der Landtagswahl Maisernte Baywa in Insolvenzgefahr

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Monsanto scheitert mit Eilantrag

Der Anbau der genveränderten Maissorte MON 810 bleibt verboten. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat heute einen entsprechenden Eilantrag von Monsanto abgewiesen und damit die Entscheidung von Ministerin Ilse Aigner bestätigt. Monsanto kann nun Berufung einlegen. Wie DIE ZEIT berichtet, bestehe aus der Sicht der Richter eine Gefahrenlage.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Anbau der genveränderten Maissorte MON 810 bleibt verboten. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat heute einen entsprechenden Eilantrag von Monsanto abgewiesen und damit die Entscheidung von Ministerin Ilse Aigner bestätigt. Monsanto kann nun Berufung einlegen. Wie DIE ZEIT berichtet, bestehe aus der Sicht der Richter eine Gefahrenlage. Dafür gebe es zwar keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse, aber es genügten schon Anhaltspunkte, dass Menschen oder Tiere geschädigt werden könnten. "Neuere Untersuchungen könnten darauf hindeuten, dass der im Genmais produzierte Giftstoff nicht nur gegen den Schädling wirkt, der damit bekämpft werden soll, sondern auch gegen weitere Insekten." Außerdem sei nach aktuellen Studien davon auszugehen, dass sich die Genmais-Pollen deutlich weiter verbreiten können, als dies bisher angenommen wurde. Das Gericht betonte, es habe nur zu prüfen gehabt, ob das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als deutsche Zulassungsbehörde die Risiken des Anbaus der Maissorte ausreichend ermittelt und ohne Willkür bewertet habe. Dies sei der Fall gewesen, heißt es in einer schriftlichen Mitteilung. Monsanto hat sich bereits zu dem Urteil geäußert: "Wir sind von der Stichhaltigkeit unserer Position überzeugt und werden den Einsatz von weiteren Rechtsmitteln prüfen", bestätigte Ursula Lüttmer-Ouazane, Geschäftsführerin Monsanto Agrar Deutschland. "Das willkürliche Verbot von MON 810 durch Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner ist nicht durch überzeugende wissenschaftliche Beweise untermauert, die eine solche Maßnahme rechtfertigen würden", sagte sie. Die heutige Gerichtsentscheidung beschneide Landwirte in ihrer Wahlfreiheit, neue Technologien zu nutzen, die zu einer nachhaltigeren Landwirtschaft beitragen. Monsanto verweist auf Studien, die die Unbedenklichkeit zeigten.

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