Das Bundeslandwirtschaftsministerium will nicht an der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen rütteln. „Wir sehen keine Veranlassung für eine Änderung der geltenden Regelung“, sagte Agrar-Staatssekretär Dr. Gerd Müller vergangene Woche. Er wies damit Forderungen des Bundesrechnungshofs zurück, die Vorschriften des § 13a Einkommensteuergesetz zu streichen und stattdessen eine modifizierte Einnahmen-Überschussrechnung einzuführen.
Insgesamt habe sich die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen als bürokratiearmes und im Ganzen die Gewinne zutreffend erfassendes Verfahren bewährt, betonte der CSU-Politiker. Sie sei ausgewogen, objektiv und praxisgerecht. Auch der Bundesrechnungshof erkenne in seinem Bericht die angestrebte Vereinfachung der Gewinnermittlung für kleinere land- und forstwirtschaftliche Betriebe und eine damit verbundene maßvolle Begünstigung dieser Betriebe an.
Unterstützung erhielt der Staatssekretär unterdessen vom Bayerischen Bauernverband (BBV). Das Präsidium erteilte Änderungen am § 13a in der letzten Woche eine klare Absage. BBV-Vizepräsident Jürgen Ströbel warnte vor zusätzlichen Aufzeichnungspflichten für kleinere Betriebe und Nebenerwerbsbetriebe, sollte der Vorschlag des Bundesrechnungshofs umgesetzt werden. „Die Betriebe werden ohnehin mit genug bürokratischer Arbeit belastet, oft sogar überlastet“, sagte Ströbel in München. (AgE)