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Mundt fordert Schließung von Regelungslücken im Kartellrecht

Damit Unternehmen die gegen sie in einem Kartellverfahren verhängten Bußgelder künftig nicht durch Umstrukturierungen entgehen können, hat der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, seine Forderung bekräftigt, entsprechende Regelungslücken im Gesetzeswerk zu schließen.

Lesezeit: 2 Minuten

Damit Unternehmen die gegen sie in einem Kartellverfahren verhängten Bußgelder künftig nicht durch Umstrukturierungen entgehen können, hat der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, seine Forderung bekräftigt, entsprechende Regelungslücken im Gesetzeswerk zu schließen.


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Es könne nicht sein, dass sich große Unternehmen der Kartellstrafe entzögen und kleine und mittlere Firmen zahlen müssten, erklärte Mundt kürzlich bei der Vorstellung des Tätigkeitsberichts 2013/14 und des Jahresberichts 2014 der Wettbewerbsbehörde.


Mehrere aktuelle Fälle zeigten, dass es immer noch Lücken gebe. Hier sei eine Änderung „dringend geboten“. Derzeit liege ein diesbezüglicher Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums beim Bundesjustizministerium zur Prüfung vor.


Laut Mundt geht es um Hunderte Millionen Euro, die durch mögliche Umstrukturierungen von betroffenen Unternehmen dem Kartellamt entgehen könnten. Der Behördenchef gab in dem Zusammenhang ferner zu bedenken, dass dies auch ganz konkrete Auswirkungen auf künftige Kartellverfahren habe. Es müsse erwogen werden, ob in Zukunft überhaupt noch Verfahren in Deutschland angestrengt werden sollten, oder ob die Thematik nicht besser in Brüssel angesiedelt wäre, da Umstrukturierungen dort keine Probleme in einem Kartellverfahren bereiteten.


Im Februar war bekanntgeworden, dass der Fleischfabrikant Clemens Tönnies versucht, durch Umstrukturierungen in seinem Unternehmen seinem Anteil an einer Kartellstrafe zu entgehen, die vom Bundeskartellamt wegen illegaler Preisabsprachen gegen insgesamt 21 Wursthersteller sowie 33 verantwortlich handelnde Personen verhängt wurde; in dem Fall geht es um insgesamt rund 338 Mio Euro.

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