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Musterklage gegen Veröffentlichung von Direktzahlungen

Ende April 2009, so die Planungen, sollen Name, Wohnort und Fördersumme der Betriebsprämien-Empfänger im Internet veröffentlicht werden. Gegen diese Veröffentlichung wird der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) in Kürze eine Musterklage anstrengen.

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Ende April 2009, so die Planungen, sollen Name, Wohnort und Fördersumme der Betriebsprämien-Empfänger im Internet veröffentlicht werden. Gegen diese Veröffentlichung wird der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) in Kürze eine Musterklage anstrengen. Er stützt sich auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden von Ende Februar, in dem gravierende gemeinschaftsrechtliche und datenschutzrechtliche Bedenken erhoben werden.


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So hat das Verwaltungsgericht ausgeführt, dass die Veröffentlichung der Daten im Internet einen besonders tiefen Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz darstellt. Entgegen den EU-rechtlichen Vorgaben sei es gar nicht möglich, die Daten nach zwei Jahren zu löschen. Niemand könne verhindern, dass ein Internetnutzer legaler Weise die abgefragten Daten speichert und dann selbst ins Internet wieder einstellt. Auch zweifelt das Gericht, ob die Veröffentlichung überhaupt der Information der Bürger diene. Da die Maßstäbe der Beihilfenvergabe nicht gleichzeitig erläutert würden und von dem Namen und dem Ort des Empfängers nicht auf dessen Betrieb und seine Lage geschlossen werden könne, erreiche die Veröffentlichung nur einen minimalen Informationsmehrwert.


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