Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) hat sich dafür ausgesprochen, die Jagdgesetze des Bundes und der Länder nach ethischen und ökologischen Kriterien zu novellieren. Damit reagierten die Naturschützer auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), der Ende Juni entschieden hatte, dass die Pflichtmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt.
Das Urteil zeige einmal mehr, dass beim Bundesjagdgesetz und bei den Landesjagdgesetzen großer Reformbedarf bestehe, erklärte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Dabei müsse Grundeigentümern, die weniger als 75 ha zusammenhängende Grundfläche und damit keine Eigenjagd besäßen, grundsätzlich das Recht eingeräumt werden, die Jagd auf ihren Flächen aus Gründen des Natur- und Artenschutzes sowie aus Gewissensgründen einzuschränken oder gänzlich zu untersagen. Bisher bestehe selbst auf offiziell dem Naturschutz gewidmeten Flächen von weniger als 75 ha keine Chance, den Abschuss von Enten, Gänsen oder Hasen zu untersagen, wenn der Jagdpächter dazu nicht bereit sei, so Tschimpke. Deshalb sei das Urteil des Gerichtshofs nur folgerichtig und längst überfällig.
Laut Darstellung des NABU-Präsidenten existiert in Deutschland seit dem 19. Jahrhundert ein Revierjagdsystem, das die Jagdausübung an Jagdbezirke koppelt, die der Grundstückseigentümer als Inhaber des Jagdrechts selbst bejagen oder zur Ausübung der Jagd verpachten kann. Personen, deren Flächenbesitz weniger als 75 ha betrage, seien bisher verpflichtet, einer Jagdgenossenschaft beizutreten und somit die Jagd auf ihrem Grundstück zuzulassen. (AgE)
Hintergrund:
Behm fordert Aufhebung der Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften (3.7.2012)
Europäisches Gericht bemängelt deutsches Jagdrecht (29.6.2012)