Gemäß dem deutschen Sortenschutzgesetz ebenso wie dem europäischen Sortenschutz ist der Nachbau von Gräsern und Feinleguminosen auch für den eigenen Bedarf grundsätzlich nicht erlaubt. Darauf hat der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) hingewiesen. Das deutsche Sortenschutzgesetz und der europäische Sortenschutz legten die Arten fest, bei denen geschützte Sorten gegen Zahlung einer Entschädigung an den Sortenschutzinhaber nachgebaut werden dürften. Gräser und die in Deutschland gebräuchlichsten Kleearten gehörten nicht dazu, stellte der BDP fest. Wer Erntegut von geschützten Sorten dieser Arten erneut aussäe, handle illegal. Verstöße gegen das Sortenschutzgesetz und den europäischen Sortenschutz könnten empfindliche Strafen nach sich ziehen, gab der BDP zu bedenken. Wer nachgebautes Saatgut dieser Arten in Verkehr bringe, verstoße zusätzlich gegen das Saatgutverkehrsgesetz.
${intro}