Die Wirtschafts- und Wettbewerbspolitik muss viel stärker als bisher einen fairen Wettbewerb in der vertikalen Produktionskette sichern. Darauf hat der Deutsche Bauernverband (DBV) in einer Stellungsnahme zu einem Gutachten der Monopolkommission hingewiesen.
Der DBV kommt zu der Einschätzung, dass die Erzeuger- und Verarbeiterseite engen Vorgaben unterworfen ist, dagegen jedoch unlautere Handelspraktiken der nachgelagerten Stufen weitgehend unbehelligt blieben. Die Auswirkungen von Niedrigpreisstrategien und unfairen Vertragspraktiken der großen Handelsketten auf die vorgelagerten Vertragspartner, so zum Beispiel die Einforderung von Sonderrabatten aller Art, müssten stärker in den Fokus gerückt werden, heißt es beim DBV, der gezielte Untersuchungen zur Wettbewerbs- und Nachfragemacht im Lebensmitteleinzelhandel fordert.
Im Unterschied zu ihrer früheren Auffassung schließt nunmehr die Monopolkommission aber nicht mehr aus, dass Handelsunternehmen in Deutschland durchaus auch über eine wettbewerbspolitisch problematische Nachfragemacht verfügen, teilt der DBV weiter mit. Der Verband kritisiert aber, dass die Monopolkommission die Entwicklungen im Lebensmittelbereich zu einseitig aus der Sicht des horizontalen Wettbewerbs und zu sehr im Sinne kurzfristiger Preisvorteile für den Endverbraucher bewertet.
Der Bauernverband hat sich in seiner Stellungnahme außerdem gegen die Auffassung der Monopolkommission ausgesprochen, das Verbot von Verkäufen unter Einstandspreis ersatzlos zu streichen. Zurzeit gelte sogar das verschärfte Verbot. Danach dürfe der Verkauf von Lebensmitteln unter Einstandspreis auch nicht gelegentlich erfolgen. Diese Regelung habe eine nicht zu unterschätzende präventive Wirkung, heißt es. Sie sichere einen fairen Wettbewerb im Lebensmitteleinzelhandel und helfe, den teilweise ruinösen Preiskampf zu entschärfen. Deshalb begrüßt der DBV ausdrücklich die Pläne der Bundesregierung, das generelle Verbot von Lebensmittelverkäufen unter Einstandspreis um weitere fünf Jahre bis Ende 2017 zu verlängern. (ad)