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Nationaler Aktionsplan darf kein neues Fachrecht schaffen

Der Deutsche Bauernverband (DBV) vermisst in dem seit Ende September vorliegenden Regierungsentwurf des Nationalen Aktionsplans zur „nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln“ (NAP) die im EU-Recht vorgegebene Ausgewogenheit.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Deutsche Bauernverband (DBV) vermisst in dem seit Ende September vorliegenden Regierungsentwurf des Nationalen Aktionsplans zur „nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln“ (NAP) die im EU-Recht vorgegebene Ausgewogenheit.


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Nach dem EU-Recht sollten die Aktionspläne die gesundheitlichen, sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen der geplanten Maßnahmen berücksichtigen, schreibt der DBV in seiner Stellungnahme zu dem Aktionsplan, die vergangene Woche an das Bundeslandwirtschaftsministerium ging. Dagegen blieben die wirtschaftlichen Auswirkungen von einseitig auf Umweltaspekte ausgerichteten Maßnahmen im Aktionsplan der Bundesregierung weitgehend unberücksichtigt. Dies betreffe beispielsweise die Einrichtung fester Gewässerrandstreifen oder die Schaffung von Landschaftselementen und ökologischen Vorrangflächen.


In seiner Stellungnahme fordert der DBV, dass bei den geplanten Maßnahmen der „programmatische Charakter“ eines Aktionsplanes erhalten bleiben müsse. Nach dem Europäischen Pflanzenschutzrecht seien die Mitgliedstaaten verpflichtet, mit nationalen Aktionsplänen die gesetzlichen Regelungen zu ergänzen. Der Bauernverband lehnt es deshalb ab, wenn mit dem Aktionsplan neue fachrechtliche Vorschriften eingeführt werden. Dies betreffe beispielsweise die Vorgabe zur flächendeckenden Schaffung von Gewässerrandstreifen und ökologischen Vorrangflächen.


Flächenkonkurrenz wird verschärft


Der DBV wies darauf hin, dass der nationale Gesetzgeber bei der Neufassung des Pflanzenschutzgesetzes zur Umsetzung des EU-Pflanzenschutzrechts bewusst darauf verzichtet habe, einen generellen Mindestabstand von 5 m zu allen Oberflächengewässern vorzuschreiben. Mit der im Nationalen Aktionsplan vorgesehenen Vorgabe würden somit die Entscheidungen des Parlaments „ausgehebelt“. Angesichts des stetig steigenden Bedarfs an Lebensmitteln und nachwachsenden Rohstoffen sei es zudem nicht hinnehmbar, dass der Aktionsplan dauerhaft bewachsene Gewässerschonstreifen vorschreibe, kritisiert der DBV.


Bundesweit könnte durch diese Maßnahme nach verbandseigener Schätzung eine Fläche von rund 160 000 ha nicht mehr als Acker genutzt werden. Damit würde die Konkurrenz um die Fläche weiter verschärft. Dies lehnt der DBV jedoch strikt ab.


Der Bauernverband monierte auch, dass der Aktionsplan die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in weiten Teilen sehr negativ darstelle, speziell hinsichtlich des Verbraucher- und Umweltschutzes. Häufige Verallgemeinerungen, zum Teil Behauptungen ohne Belege und das Suggerieren von flächendeckenden Problemen seien problematisch. Es sei nicht zu akzeptieren, dass die vielfältigen Leistungen der Landwirte, Pflanzenschutzmittel gezielt und nach dem notwendigen Maß einzusetzen, nicht berücksichtigt würden, so der DBV. (AgE)


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