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Nebenerwerbslandwirte für Unterstützung statt immer neuer Auflagen

Mehr als die Hälfte der bayerischen Bauernhöfe werden im Nebenerwerb bewirtschaftet. „Nebenerwerbsbetriebe sind eine tragende Säule der bayerischen Land- und Forstwirtschaft.

Lesezeit: 3 Minuten

Mehr als die Hälfte der bayerischen Bauernhöfe werden im Nebenerwerb bewirtschaftet. „Nebenerwerbsbetriebe sind eine tragende Säule der bayerischen Land- und Forstwirtschaft. Doch gerade die Zukunft dieser Betriebe wird durch immer mehr Regulierungen und überbordende Bürokratie aufs Spiel gesetzt“, sagte Michael Bienlein, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Nebenerwerbslandwirte im Bayerischen Bauernverband bei der Ausschusssitzung am Dienstag.


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„Um die Vielfalt der bäuerlichen Landwirtschaft in Bayern zu sichern, sind jetzt spürbare Vereinfachungen nötig. Was die Betriebe brauchen, ist eine politische Kurskorrektur: Bürokratieabbau statt immer neuer Auflagen.“


Bis zum 17. Mai müssen alle bayerischen Landwirte ihre Antragsunterlagen einreichen. Seit vergangenem Jahr sind insbesondere Nebenerwerbslandwirte verpflichtet nachzuweisen, dass sie „aktive Landwirte“ sind. „Gerade durch zusätzliche Bestimmungen für 2016 entpuppt sich die Antragsstellung als wahres Bürokratiemonster“, sagt Bienlein. Ursprünglich war dieses Instrument dazu gedacht z. B. Betreiber von Flughäfen oder von Sport- und Freizeiteinrichtungen von der landwirtschaftlichen Förderung auszuschließen. Nun aber drohen Nebenerwerbslandwirte und Betriebe mit Einkommenskombinationen die Direktzahlungen zu verlieren.


„Wir haben von Anfang an für Augenmaß und Vernunft geworben“, sagte Bienlein. „Wie kompliziert und aufwendig diese Regelung nun umgesetzt wird und welche Auswirkungen das gerade auf die Nebenerwerbsbetriebe hat, ist aber schlicht nicht mehr vermittelbar.“


„Auch bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß §13a Einkommensteuergesetz muss dringend nachgebessert werden“, forderte Bienlein. So müssten Pacht- und Schuldzinsen wieder angerechnet werden können. Ansonsten wären viele kleine Betriebe gezwungen, auf wesentlich aufwendigere und kostenintensivere Alternativen umzusteigen. Genau die Betriebe also, für die die Vereinfachungen gedacht waren.


„Auch beim neu eingeführten Cross Compliance-Frühwarnsystem klaffen politischer Anspruch und Wirklichkeit völlig auseinander“, kritisierte Bienlein. Was bei der EU-Agrarreform als Bagatellregelung gedacht war, entpuppt sich nach den ersten drei Monaten als praxisferne Gängelung, die Landwirte schon bei geringsten Verstößen vor massive Probleme stellt. Große Sorge bereiten Bienlein auch die Pläne der EU-Kommission, wonach vorübergehende Feldlagerungen nicht mehr als landwirtschaftliche Tätigkeit angesehen werden sollen. Auch hier drohen bei der Mehrfachantragstellung und beim Status von Dauergrünlandflächen unabsehbare Folgen.


„Landwirte im Nebenerwerb bestellen 30 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche in Bayern und gerade in benachteiligten Gebieten leisten sie einen enormen Beitrag zum Erhalt unserer Kulturlandschaft“, sagte Bienlein. „Ich fordere Politiker auf EU-, Bundes- und Landesebene auf, endlich umzudenken. Anstatt Nebenerwerbsbetrieben durch überzogene Regelungen und Auflagen Knüppel zwischen die Beine zu werfen, sollte diese Arbeit honoriert und unterstützt werden!“



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