Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) hatte Mitte Juni vorgeschlagen, für den Netzausbau die EU-Vorgaben von FFH- und Vogelschutzgebieten auf Zeit außer Kraft zu setzen, umso einfacher die geplanten Stromleitungen durchs Land legen zu können. Bundesumweltminister Peter Altmaier hält dies hingegen für unnötig und nicht praktikabel.
„Die Natura 2000-Richtlinien der EU sehen keine generellen Ausnahmemöglichkeiten für bestimmte Vorhaben wie z.B. den Netzausbau oder zeitlich begrenzte Außerkraftsetzungen der Richtlinien vor“, sagte er im aktuellen Interview mit top agrar. Auch für den Netzausbau gebe es verpflichtende Verträglichkeitsprüfungen, wenn europäische Schutzgebiete erheblich beeinträchtigt werden können. Eine Änderung oder Außerkraftsetzung der Richtlinie würde laut Altmaier zudem Jahre dauern, wenn sie überhaupt Erfolg hätte.
Das EU-Naturschutzrecht verfügt seiner Meinung nach über geeignete Instrumente, um Naturschutz und Infrastrukturplanung miteinander zu verbinden. „Eine gute Planung vorausgesetzt, weisen die europäischen Richtlinien dabei eine ausreichende Flexibilität auf, um die Interessen von Netzausbau und Naturschutz ausgleichen zu können.“
Für den Herbst kündigte der Umweltminister schließlich eine Kompensationsverordnung an, die auf agrarstrukturelle Belange Rücksicht nehmen werde und landwirtschaftliche Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen als Kompensation für Eingriffe verstärkt berücksichtige. Die Kompensationsverordnung soll laut Altmaier auch Regelungen zur Ersatzgeldzahlung enthalten. „Ich halte es allerdings für kontraproduktiv, nur auf das Ersatzgeld zu setzen – gerade im Hinblick auf die Schonung landwirtschaftlicher Nutzflächen“, kommentierte der CDU-Politiker die Forderung des Bauernverbandes nach finanzieller Entschädigung. Denn: Das Ersatzgeld müsste für Naturschutzmaßnahmen ausgegeben werden. Dies würde den Druck auf die landwirtschaftlichen Nutzflächen wieder erhöhen.
Was Altmaier sonst noch zur Energiewende und zu den Verschärfungen für Gülle- und Silagelager sagte, lesen Sie jetzt in der neuen top agrar-Ausgabe 8/2012. (ad)
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