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Netzausbau: Schieflage bei Entschädigung der Eigentümer

Der Präsidente der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, war am Dienstag beim DBV zu Gast, um über die Konsequenzen der beschleunigten Energiewende und speziell über das Thema Netzausbau zu diskutieren.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Präsidente der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, war am Dienstag beim DBV zu Gast, um über die Konsequenzen der beschleunigten Energiewende und speziell über das Thema Netzausbau zu diskutieren. DBV-Präsident Gerd Sonnleitner machte hierbei zunächst klar, dass sich die Land- und Forstwirte sowie Grundeigentümer nicht den Zielen der Energiewende und der Notwendigkeit neuer Leitungen verschließen würden. Gleichwohl gelte es, den Anliegen der Betroffenen Rechnung zu tragen.

 

Die Bundesnetzagentur, die neuerdings für den Ausbau der Hochspannungsleitungen zuständig ist, solle aber die agrarstrukturellen Belange berücksichtigen. Dabei gelte es insbesondere, die Inanspruchnahme land- und forstwirtschaftlicher Flächen für neue Leitungstrassen auf das notwendige Maß zu reduzieren und für die damit verbundenen naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nicht zusätzlich wertvolle Flächen in Anspruch zu nehmen.

 

Mit Nachdruck forderte das DBV-Präsidium den Gesetzgeber auf, angemessene Entschädigungs- und Vergütungsregelungen für die unmittelbar vom Netzausbau betroffenen Eigentümer zu schaffen. Es könne nicht angehen, dass der Ausbau Erneuerbarer Energien mit erheblichen staatlichen Anreizprogrammen gefördert wird, Netzbetreiberunternehmen für Neuinvestitionen hohe Renditen zugesichert werden und die im Eigentum nicht betroffenen Kommunen hohe Kompensationszahlungen erhalten, während betroffene Eigentümer lediglich nach Aufopferungsgrundsätzen mit einer geringen Einmalzahlung entschädigt werden sollen. Diese Schieflage gefährde die für die Beschleunigung des Netzausbaus unerlässliche Akzeptanz der betroffenen Eigentümer und Nutzer, so die Einschätzung des DBV-Präsidiums. (ad)

 

 

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