Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Meinung & Debatte
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Wolf Maisernte Gülle und Wirtschaftsdünger

News

Neue Bürokratieflut für Tierhalter befürchtet

Auf die Nutztierhalter in der Europäischen Union kommen möglicherweise neue und verschärfte Auflagen zu. Der DBV kritisierte vergangene Woche, dass laut Beschlüssen des Umweltausschusses im Europäischen Parlament der Landwirtschaft eine neue Bürokratieflut sowie zusätzliche und schärfere Genehmigungsauflagen drohten.

Lesezeit: 2 Minuten

Auf die Nutztierhalter in der Europäischen Union kommen möglicherweise neue und verschärfte Auflagen zu. Der DBV kritisierte vergangene Woche, dass laut Beschlüssen des Umweltausschusses im Europäischen Parlament der Landwirtschaft eine neue Bürokratieflut sowie zusätzliche und schärfere Genehmigungsauflagen drohten. Von der geplanten Überarbeitung der EU-Regelungen zum Immissionsschutz seien vor allem die tierhaltenden Betriebe betroffen.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Auf Vorschlag der EU-Kommission sollen laut DBV sechs Richtlinien zur Luftreinhaltung mit der Richtlinie zur Genehmigung von Industrieemissionen (IVU-Richtlinie) zusammengefasst werden. Derzeit fallen unter die IVU-Richtlinie landwirtschaftliche Betriebe mit mindestens 2 000 Stallplätzen für Mastschweine oder 750 Plätzen für Sauen oder 40 000 Plätzen zur Geflügelhaltung. Für diese Stallanlagen muss eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz eingeholt werden. Der Vorschlag aus dem Hause von EU-Umweltkommissar Stavros Dimas sehe nun außer für Masthähnchen eine weitere Herabsetzung des Schwellenwertes für die Geflügelhaltung vor, monierte der Bauernverband. Danach würden künftig Ställe mit 30 000 Legehennen, 24 000 Enten oder 11 500 Puten genehmigungspflichtig nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz.


Der DBV lehnt eine solche Differenzierung ebenso wie eine Herabsetzung der Schwellenwerte ab. Er wies darauf hin, dass in Deutschland die Schwellenwerte für Tierhaltungsplätze erst 2007 durch das Gesetz zur Beschleunigung von emissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren geändert worden seien. Eine erneute Änderung, dazu noch ohne wissenschaftliche Begründung, würde den Landwirten die Planungssicherheit nehmen.

Die Redaktion empfiehlt

top + In wenigen Minuten wissen, was wirklich zählt

Zugang zu allen digitalen Inhalten, aktuellen Nachrichten, Preis- und Marktdaten | 1 Jahr für 1̶2̶9̶,̶6̶0̶ ̶€̶ 99 €

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

E-Mail-Adresse

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.