Auf die Nutztierhalter in der Europäischen Union kommen möglicherweise neue und verschärfte Auflagen zu. Der DBV kritisierte vergangene Woche, dass laut Beschlüssen des Umweltausschusses im Europäischen Parlament der Landwirtschaft eine neue Bürokratieflut sowie zusätzliche und schärfere Genehmigungsauflagen drohten. Von der geplanten Überarbeitung der EU-Regelungen zum Immissionsschutz seien vor allem die tierhaltenden Betriebe betroffen.
Auf Vorschlag der EU-Kommission sollen laut DBV sechs Richtlinien zur Luftreinhaltung mit der Richtlinie zur Genehmigung von Industrieemissionen (IVU-Richtlinie) zusammengefasst werden. Derzeit fallen unter die IVU-Richtlinie landwirtschaftliche Betriebe mit mindestens 2 000 Stallplätzen für Mastschweine oder 750 Plätzen für Sauen oder 40 000 Plätzen zur Geflügelhaltung. Für diese Stallanlagen muss eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz eingeholt werden. Der Vorschlag aus dem Hause von EU-Umweltkommissar Stavros Dimas sehe nun außer für Masthähnchen eine weitere Herabsetzung des Schwellenwertes für die Geflügelhaltung vor, monierte der Bauernverband. Danach würden künftig Ställe mit 30 000 Legehennen, 24 000 Enten oder 11 500 Puten genehmigungspflichtig nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz.
Der DBV lehnt eine solche Differenzierung ebenso wie eine Herabsetzung der Schwellenwerte ab. Er wies darauf hin, dass in Deutschland die Schwellenwerte für Tierhaltungsplätze erst 2007 durch das Gesetz zur Beschleunigung von emissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren geändert worden seien. Eine erneute Änderung, dazu noch ohne wissenschaftliche Begründung, würde den Landwirten die Planungssicherheit nehmen.