In gedruckter Form wird die Informationsbroschüre rechtzeitig zum Beginn der Mehrfachantragstellung Anfang März bei den Ämtern für Landwirtschaft und Forsten ausliegen. Mit dieser Broschüre informiert das Ministerium über die umfangreichen Bestimmungen und Vorschriften der Europäischen Union, die von den Landwirten einzuhalten sind. In diesem Zusammenhang weist das Ministerium auf eine wichtige Veränderung für die Rinderhalter hin: Sie können sich nun von der Vorlage des betrieblichen Bestandsregisters bei CC-Kontrollen befreien lassen. Allerdings muss der Landwirt sich vorab bereit erklären, den Ausdruck aus der sogenannten HI-Tierdatenbank, die der Prüfer zur Kontrolle mitbringt, anzuerkennen. Diese Erklärung kann entweder online über die HI-Tierdatenbank, oder schriftlich beim Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung (LKV) abgegeben werden. Neben der Abschaffung des Rinderpasses im innerdeutschen Viehverkehr ist dies eine weitere Möglichkeit, Beanstandungen im Bereich der Rinderkennzeichnung und Registrierung zu minimieren. Um Kontrollen in den arbeitsreichen Sommermonaten zu vermeiden, werden nach Aussage des Ministeriums die nach EU-Vorgaben vorgeschriebenen CC-Betriebskontrollen dieses Jahr bereits im Februar beginnen.
Download der Broschüre: http://www.stmlf.bayern.de/agrarpolitik/11030/