Ab dem heutigen Mittwoch kommt die neue EU-Verordnung zur Bekämpfung übertragbarer Tierkrankheiten in allen EU-Mitgliedstaaten in Anwendung. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Schutz durch Impfstoffe.
Die als EU-Tiergesundheitsrechtsakt bekannte Verordnung der Europäischen Union (Verordnung (EU) 2016/429) ist bereits im März 2016 verabschiedet worden und sah die Entwicklung einer großen Anzahl von sogenannten delegierten Rechtsakten und Durchführungsverordnungen vor, erinnert der Bundesverband für Tiergesundheit (BfT). Viele davon seien größtenteils bereits verabschiedet und zur Anwendung bereit.
Die EU-Kommission bereitet außerdem derzeit eine zusätzliche delegierte Verordnung über die Verwendung von Tierarzneimitteln zur Vorbeugung von gelisteten und neu auftretenden Tierkrankheiten sowie deren Bekämpfung vor. Besonderer Fokus liegt dabei auf dem Einsatz von Impfstoffen.
Ergänzend zu den neuen Vorschriften für Tierarzneimittel (Verordnung (EU) 2019/4) wird es dazu auch einen weiteren delegierten Rechtsakt und eine Durchführungsverordnung über die Verwaltung von Impfstoffbanken und deren Nutzung geben.
Die Tiergesundheitsindustrie unterstützt nachdrücklich, dass die Bedeutung von Impfungen zur Vorbeugung und Kontrolle von Tierkrankheiten hervorgehoben und gestärkt wird.
Eine kürzlich von AnimalhealthEurope in Auftrag gegebene Umfrage in acht europäischen Ländern zeigte ebenfalls ein wachsendes Bewusstsein bei EU-Bürgern für die Wichtigkeit von Tierimpfungen: 69 % der Befragten stimmten zu, dass Nutztiere regelmäßig geimpft werden sollten.