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Neue Fehler im Erosionskataster?

In der Einstufung der Flächen ins Erosionsgefährdungskataster soll es trotz der jüngsten Korrekturen neue Fehler geben. Landwirte berichten davon, dass jetzt Feldblöcke als erosionsgefährdet gekennzeichnet seien, die überhaupt nicht dort hinein gehörten.

Lesezeit: 2 Minuten

In der Einstufung der Flächen ins Erosionsgefährdungskataster soll es trotz der jüngsten Korrekturen neue Fehler geben. Landwirte berichten davon, dass jetzt Feldblöcke als erosionsgefährdet gekennzeichnet seien, die überhaupt nicht dort hinein gehörten. Dies habe ein Mitarbeiter der Kammer Bonn, der die Anträge nun manuell korrigieren muss, eingestanden, berichtete heute ein Ortslandwirt top agrar-Online, der mehrere Beispiele seiner Kollegen gesammelt hat. Der Mitarbeiter habe von einer neuen Fehlerquote um 30 % gesprochen, könne aber weiterhin nichts zur Ursache des aktuellen Problems sagen.


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Bernhard Rüb von der Kammer NRW weist dagegen darauf hin, alle Fehler seien behoben bzw. es gebe keine Falschzuweisungen für eigentlich ungefährdete Flächen. Hauptproblem war, dass 11 000 Feldblöcke von 5 300 Antragstellern in die Erosionklasse W1 statt in W2 aufgenommen worden sind. Gleichzeitig waren 4 700 Feldblöcke von 4 400 Antragstellern in W2 statt in W1 gelandet. Weitere Probleme gebe es nicht.


Hintergrund: Zum 1. Juli soll in Deutschland ein Erosionsgefährdungskataster zur Anwendung kommen, das für Reihenkulturen größer als 44 cm bei einer theoretisch ermittelten Erosionsgefahr ein pauschales Pflugverbot vorsieht. Die Betriebe haben dazu bereits Mitteilungsschreiben erhalten, welche ihrer Flächen mit Erosionsschutzauflagen nach Cross Compliance belegt sind.


Hilse: "Landwirte wissen selbst, wie man den Boden schützt"



Niedersachsens Bauernpräsident Werner Hilse zeigte sich unterdessen verärgert, warum überhaupt ein Kataster notwendig ist. In einem Brief an die niedersächsischen Bundestagsabgeordneten bezeichnete er das Erosionskataster als "realitätsfern". Den Landwirten sei nicht vermittelbar, warum eine misslungene und in der vorliegenden Form europarechtlich nicht erforderliche Regelung des Bundes auf Landesebene mit Sonderlösungen "ausgebügelt" werden müsse. Bei Nichtbeachtung drohten strenge Strafen. Zudem trifft die Landwirte eine gewisse "Sippenhaft", da die Erosionsgefährdung nicht für Einzel-, sondern für Referenzflächen von bis zu 100 ha Größe errechnet wird. Besonders kritisch sieht das Landvolk an den EU-Vorgaben das pauschale Pflugverbot zu Reihenkulturen mit einem Reihenabstand von mehr als 44 cm. Dazu zählen beispielsweise Mais, Kartoffeln oder Zuckerrüben. Das Bundesgesetz sieht hier kaum Ausnahmen vor, die zudem wenig praxistauglich sind, aber andere Bodenschäden wie Verdichtungen fördern. Außerdem wird ein höherer Pflanzenschutzaufwand beispielsweise gegen Schneckenbefall erzwungen. Die Vorschrift, in diesen Kulturen alle hundert Meter einen 2,5 Meter breiten Grünstreifen beim Pflügen auszusparen oder Kartoffeldämme quer zur Hauptwindrichtung anzulegen, verursacht bei Praktikern nur Kopfschütteln.

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