Die Pläne des EU-Parlaments, an den Finanzmärkten für ordnende Maßnahmen einzutreten, die deren Funktionsfähigkeit stärken, hat die Agrarbranche positiv aufgenommen. Die Möglichkeiten zur Absicherung von Agrarrohstoffpreisrisiken durch Warentermingeschäfte dürften dabei aber nicht durch eine Überregulierung geschwächt werden, kommentiert der Deutsche Bauernverband.
Im Europäischen Parlament findet derzeit eine intensive Diskussion über die Reform des umfangreichsten Gesetzespakets zur Finanzmarktregulierung statt, der sogenannten Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID/MiFIR). Ziel dieser Reform soll es sein, nach der internationalen Finanzkrise 2008 effizientere, widerstandsfähigere und transparentere Finanzmärkte in Europa zu schaffen.
Die in dem Berichtsentwurf vorgesehene Einführung von Positionslimits und Berichtspflichten, die keine höhere Markttransparenz schaffen, lehnt der Berufsstand allerdings ab. Weitergehende Vorstellungen zur physischen Abwicklung von Termingeschäften und zur Auflösung oder Reduzierung von Positionen gingen völlig an der Praxis vorbei, heißt es vom DBV. Warentermingeschäfte an Rohstoffbörsen würden von Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft zur Absicherung ihrer realwirtschaftlichen Aktivitäten genutzt. Eingriffe in laufende Verträge wie die nachträgliche Positionsschließung durch Marktaufsichtsbehörden konterkarierten die Vertragsfreiheit, so der Wirtschaftsverband.
Zusammen mit dem Raiffeisenverband und dem Verband Ernährungsindustrie weist der Bauernverband darauf hin, dass von den Warenterminmärkten keine systemischen Risiken für die Finanzmärkte ausgehen. Bei den angestrebten Neuregelungen für die Finanzmärkte müsse deshalb den Gegebenheiten in dem vergleichsweise kleinen Marktsegment der europäischen Agrarrohstofftermingeschäfte angemessen Rechnung getragen werden. (ad)
${intro}