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Neue Fördersummen in Baden-Württemberg

Aus dem Gesundheits-Check und dem EU-Konjunkturprogramm erhält Baden-Württemberg bis 2013 zusätzlich rund 60 Mio. Euro sowie rund 5 Mio. Euro aus der Umverteilung der ELER-Mittel innerhalb der Bundesländer, insgesamt also 65 Mio. Euro.

Lesezeit: 3 Minuten

Aus dem Gesundheits-Check und dem EU-Konjunkturprogramm erhält Baden-Württemberg bis 2013 zusätzlich rund 60 Mio. Euro sowie rund 5 Mio. Euro aus der Umverteilung der ELER-Mittel innerhalb der Bundesländer, insgesamt also 65 Mio. Euro. Damit stünden für die Förderung der Land- und Forstwirtschaft, des Naturschutzes, des Gewässerschutzes sowie von landwirtschaftsnahen Vorhaben im Ländlichen Raum und für LEADER im Förderzeitraum 2007 bis 2013 insgesamt rund 675 Mio. Euro EU-Mittel zur Verfügung, teilte das Agrarministerium am Mittwoch mit. Die zusätzlichen Mittel sollen für Agrarinvestitionen (plus 22,4 Mio. Euro), die Marktstrukturverbesserung (plus 8 Mio. Euro), die Ausgleichszulage Landwirtschaft (AZL) (plus 31 Mio. Euro) sowie für die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) (plus 4 Mio. Euro) eingesetzt werden. In der Agrarinvestitionsförderung und in der Marktstrukturverbesserung sollen die Mittel insbesondere eingesetzt werden, um Anpassungen aufgrund des Ausstiegs aus der Milchquote vorzunehmen. Die Erhöhung des AZL-Plafonds ist notwendig, um den bisherigen Umfang des Fördervolumens bis 2013 fortzuführen. Folgende inhaltlichen Änderungen sind im MEPL-Änderungsantrag vorgesehen: Beim Agrarinvestitionsförderungsprogramm soll ab 2010 die förderfähige Investitionssumme der landwirtschaftlichen Betriebe von 1,25 Mio. Euro auf 2 Mio. Euro angehoben werden. Darüber hinaus soll der Zuschuss für Stallgebäude, die besonderen Anforderungen des Tierschutzes und der Tierhygiene erfüllen, von 30 % auf 35 % erhöht werden. Eine weitere Verbesserung der Förderkonditionen für wettbewerbsfähige Betriebe wird durch die Anhebung der Prosperitätsgrenze von 120.000 Euro pro Jahr auf 150.000 Euro pro Jahr (bei Verheirateten) und von 90.000 Euro pro Jahr auf 120.000 Euro pro Jahr (bei Unverheirateten) angestrebt. Bei der Ausgleichzulage Landwirtschaft soll ab 2010 ein Tierbesatz von mindestens 0,3 raufutterfressenden Großvieheinheiten (RGV) (Rinder, Pferde, Schafe) je Hektar Grünland- und Ackerfutterflächen Fördervoraussetzung sein. Die durch den Wegfall der Förderung bei Betrieben mit unter 0,3 RGV/Hektar eingesparten Mittel werden zur Förderung der Tierhaltung auf die Betriebe mit raufutterfressenden Tieren umverteilt. Beim MEKA ist bei Maßnahmen auf Grünland zur Verbesserung der Biodiversität sowie beim ökologischen Landbau eine Prämienerhöhung vorgesehen. Analog dazu sollen auch die Prämien bei der Landschaftspflegerichtlinien (LPR) erhöht werden. Die positiven Marktsignale sollen durch die Erhöhung des Ausgleichs für ökologisch bewirtschaftete Flächen unterstützt werden. Die Prämie soll von bisher 150 Euro/Hektar auf 190 Euro/Hektar ansteigen. Gemüseflächen sollen künftig 550 Euro/Hektar (bisher 500 Euro), Dauerkulturen 700 Euro (bisher 600 Euro) erhalten. Die Erhöhung soll rückwirkend für das Antragsjahr 2009 auch bei den bereits bestehenden Verträgen greifen. (Die formalen Voraussetzungen sind mit dem MEKA-Antrag im Gemeinsamen Antrag 2009 erfüllt.) Als neue MEKA-Teilmaßnahme soll ab dem Antragsjahr 2010 die Förderung des Anbaus von Körnerleguminosen (einschließlich Erbsen, Ackerbohnen, Linsen, Soja und Lupinen) mit 15 Punkten/Hektar (entspricht 150 Euro/Hektar) eingeführt werden.

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