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Neue Kombibelege für Tierarzneimitteleinsatz

Nach langwierigen Verhandlungen zwischen DBV, Gesetzgeber und dem Bundsverband Praktizierender Tierärzte soll es jetzt gelungen sein, die Dokumentationspflichten für die Tier haltenden Betriebe beim Einsatz von Tierarzneimitteln durch Kombibelege spürbar zu vereinfachen.

Lesezeit: 1 Minuten

Nach langwierigen Verhandlungen zwischen DBV, Gesetzgeber und dem Bundsverband Praktizierender Tierärzte soll es jetzt gelungen sein, die Dokumentationspflichten für die Tier haltenden Betriebe beim Einsatz von Tierarzneimitteln durch Kombibelege spürbar zu vereinfachen. Um den verschiedenen Dokumentationsverfahren in der Praxis gerecht zu werden, entwickelte der DBV zwei Varianten von Kombibelegen, die der Tierarzt künftig nutzt, wenn er Tierarzneimittel an den Landwirt abgibt. Beide Vorlagen können sowohl elektronisch als auch handschriftlich ausgestellt werden. Kombibeleg 1 ist bei der Abgabe eines Arzneimittels auszufüllen, Kombibeleg 2 bei der Abgabe mehrerer Arzneimittel. Der Aufwand für den Tierhalter durch die Verwendung des Kombibeleges wird deutlich reduziert, ohne dass wichtige, gesetzgeberisch geforderte Daten verloren gehen. Diese Dokumentation mit dem Kombibeleg löst die bürokratisch aufwändigen Doppelaufzeichnungen ab, die in vielen Betrieben aufgrund der getrennten Verantwortlichkeiten zwischen Tierarzt und Landwirt an der Tagesordnung waren. Eine Verordnung, die 2007 in Kraft trat, brachte die Voraussetzung, um den lange vom Berufsstand geforderten Kombibeleg zu entwickeln.


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Die beiden Kombibelege stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung:

Kombibeleg 1

und

Kombibeleg 2


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