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Neue Ökoverordnung tritt in Kraft

Am 1. Januar 2009 tritt die neue EG-Öko-Verordnung ("Basis-Verordnung") in Kraft und löst damit die bisherige Öko-Verordnung ab. Zwar werden damit auf den Großteil der Biolandwirte keine wesentlichen Änderungen zukommen.

Lesezeit: 2 Minuten

Am 1. Januar 2009 tritt die neue EG-Öko-Verordnung ("Basis-Verordnung") in Kraft und löst damit die bisherige Öko-Verordnung ab. Zwar werden damit auf den Großteil der Biolandwirte keine wesentlichen Änderungen zukommen. Tierhaltende Biobetriebe müssen aber beispielsweise beachten, dass ab 2012 die Ferkelkastration nur noch mit Schmerzbehandlung und/oder Betäubung gesetzlich zulässig ist, erklärt der DBV. Für die Anbindehaltung von Rindern in Altgebäuden gelten dagegen verlängerte Übergangsfristen bis 2013. Für die Biolandwirte ist neben der Basis-Verordnung insbesondere die Verordnung Nr. 889/2008 relevant, die konkrete Durchführungsbestimmungen für die Erzeugung, Verarbeitung und Kontrolle enthält. Das einheitliche, verpflichtende EU-Öko-Logo wird dagegen noch nicht im Jahr 2009, sondern erst zum 1. Juli 2010 eingeführt. Gleiches gilt für die ebenfall verpflichtende Herkunftskennzeichnung. So wird hierbei nur zwischen EU- und Nicht-EU-Herkünften unterschieden, die Angabe des genauen Herkunftslandes wird nur auf freiwilliger Basis möglich sein, wenn mindestens 98 % aller Zutaten aus dem jeweiligen Herkunftsland stammen. Dies ist nach Einschätzung des DBV verbraucherfeindlich, weil dann in vielen verarbeiteten Lebensmitteln bereits der Gewürzanteil eine transparente Herkunftskennzeichnung ausschließt. Selbst vollständig regionale Produkte \- bei Bezug auf die landwirtschaftlichen Hauptzutaten wie Fleisch, Milch, Getreide \- drohen somit in der Anonymität einer "EU-/Nicht-EU-Herkunft" zu versinken. Der DBV mahnt daher eine zügige Nachjustierung der EG-Öko-Verordnung im Sinne der Landwirte und der Verbraucher an.

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