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Neue Richtsätze für Flächenschäden

Egal, ob eine Gasleitung durchs Weizenfeld gelegt wird, ein Panzer durch die Rüben gefahren ist oder Wildschweine die Weide verwüstet haben, immer stellt sich die Frage, wie groß der Schaden ist, der entschädigt werden muss.

Lesezeit: 2 Minuten

Egal, ob eine Gasleitung durchs Weizenfeld gelegt wird, ein Panzer durch die Rüben gefahren ist oder Wildschweine die Weide verwüstet haben, immer stellt sich die Frage, wie groß der Schaden ist, der entschädigt werden muss. Hilfe dazu bieten die Richtsätze für die Bewertung von Aufwuchsschäden in landwirtschaftlichen Kulturen, die die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen jetzt neu veröffentlicht hat. Die Experten der Landwirtschaftskammer berechnen jährlich anhand der Erträge in den vergangenen Jahren und der aktuellen Entwicklung auf den Märkten für landwirtschaftliche Produkte, was Ackerkulturen, wie Getreide, Mais, Kartoffeln und Zuckerrüben und das Gras auf dem Grünland, pro Quadratmeter wert sind. Die Richtsätze werden für fünf verschiedene Ertragsstufen berechnet, sodass im Schadensfall die Besonderheiten des Standortes berücksichtigt werden können. Die Richtsätze zur Bewertung landwirtschaftlicher Kulturen dienen als Grundlage zur Bewertung von Flurschäden und ermöglichen bei geringen Schäden eine Einigung ohne großen Aufwand. Bei größeren Schäden und in Streitfällen sollte dagegen ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger beauftragt werden. Die aktuellen Richtsätze zur Bewertung landwirtschaftlicher Kulturen und eine Liste der von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen bestellten und vereidigten Sachverständigen gibt es hier:


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