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Neue Selbstverwaltungsorgane für die landwirtschaftliche Sozialversicherung

Zum 1. Januar 2013 nimmt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ihre Tätigkeit auf. Die Organe der SVLFG, die Vertreterversammlung und der Vorstand werden neu gebildet. Die Vertreterversammlung besteht aus 81 Mitgliedern und setzt sich aus Vertretern der bisherigen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften zusammen.

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Zum 1. Januar 2013 nimmt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ihre Tätigkeit auf. Die Organe der SVLFG, die Vertreterversammlung und der Vorstand werden neu gebildet. Die Vertreterversammlung besteht aus 81 Mitgliedern und setzt sich aus Vertretern der bisherigen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften zusammen. Die Vertreterversammlung der bisherigen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften haben jeweils neun Mitglieder in die Vertreterversammlung der SVLFG gewählt. Damit ist eine regionale Vertretung sichergestellt, erklärt der Deutsche Bauernverband (DBV).



In der landwirtschaftlichen Sozialversicherung besteht eine Drittelparität, so der Verband weier. Das heißt, das aus den drei Gruppen - erstens Selbstständige ohne fremde Arbeitskräfte, zweitens Arbeitgeber und drittens Arbeitnehmer - jeweils 27 Mitglieder in die Vertreterversammlung gewählt werden. Die Vertreterversammlung wird am 9. Januar 2013 den 27 köpfigen Vorstand wählen. Dabei muss aus dem Zuständigkeitsbereich jeder früheren landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft aus jeder Gruppe eine Person vertreten sein.


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Vorstand und Vertreterversammlung der SVLFG haben im Jahr 2013 die Aufgabe, den bundesweiten Sozialversicherungsträger für die Landwirtschaft auf die richtigen Bahnen zu setzen. Dabei sind die bisher regional ausgerichteten Strukturen anzupassen und zusammenzufassen. Gleichfalls müssen die neuen Strukturen flexibel genug sein, um den zu erwartenden weiteren Rückgang der Versicherten nachvollziehen zu können, so der DBV.



Eine der Hauptaufgaben der Selbstverwaltungsgremien wird die Erarbeitung bundesweit einheitlicher Beitragsmaßstäbe für die Bereiche der Krankenversicherung der Landwirte und der landwirtschaftlichen Unfallversicherung sein. Diese Maßstäbe müssen bis zum 31. Oktober 2013 von der Vertreterversammlung bestimmt werden. Erstmalig kommen sie im Kalenderjahr 2014 zur Anwendung. (ad)


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