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Neues Bundesnaturschutz- und Wasserhaushaltsgesetz in Kraft

Am Montag sind in Deutschland das neue Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Kraft getreten. Auf Basis der neuen Verfassungslage sollen die Gesetze eine verbindliche Handlungsgrundlage für Bürger sowie für die Arbeit der Vollzugsbehörden in den Ländern darstellen. Das bisherige Rahmenrecht wird abgeschafft.

Lesezeit: 3 Minuten

Am Montag sind in Deutschland das neue Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Kraft getreten. Auf Basis der neuen Verfassungslage sollen die Gesetze eine verbindliche Handlungsgrundlage für Bürger sowie für die Arbeit der Vollzugsbehörden in den Ländern darstellen. Das bisherige Rahmenrecht wird abgeschafft.


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Das neue Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt sieht erstmals bundeseinheitliche Regelungen zur Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bei bestimmten wasserwirtschaftlichen und forstlichen Vorhaben vor. Hauptziel im Bundesnaturschutzgesetz ist nun die Sicherung der biologischen Vielfalt. Erstmals würden bundesweit unmittelbar geltende Vorschriften für den allgemeinen Schutz aller wild lebenden Tier- und Pflanzenarten sowie zur Eindämmung und Bekämpfung invasiver Arten eingeführt, erklärte das Umweltministerium.


Ferner seien die Regelungen zu Eingriffen in Natur und Landschaft für die Praxis flexibilisiert worden. Kompensationsmaßnahmen würden nunmehr im jeweiligen Naturraum ermöglicht, der durchschnittlich eine Fläche von vier bis fünf Landkreisen umfasse, erläuterte das Ressort. Ausdrücklich klargestellt werde auch, dass die Inanspruchnahme besonders geeigneter landwirtschaftlicher Flächen nur im notwendigen Umfang erfolgen dürfe.


Durch das neue WHG gebe es auf Bundesebene erstmals einheitliche Vorgaben zur Bewirtschaftung der Oberflächen- und Küstengewässer sowie des Grundwassers. Die Vorschriften über die Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer werden nach Angaben des Umweltministeriums um Regelungen zur Mindestwasserführung, Durchgängigkeit, Wasserkraftnutzung sowie zu Gewässerrandstreifen erweitert.


DBV: "Künftig wird entsiegelt statt zugebaut"


Aus Sicht des DBV ist die wichtigste Neuerung des Naturschutzgesetzes, dass die Entsiegelung bebauter Flächen oder Pflege- und Bewirtschaftungsmaßnahmen durch Landwirte zukünftig die vorrangigen Mittel der Wahl sind, wenn ein Ausgleich für Straßen- oder Siedlungsbau erforderlich wird. Auch die von der Regierungskoalition geplante stärkere Flexibilität bei der Nutzung des Ersatzgeldes im Rahmen der Eingriffs- und Ausgleichsregelung sollte für flächensparende Kompensationsmaßnahmen im Sinne des Naturschutzes und der Landwirtschaft genutzt werden, wie etwa die Entsiegelung von Industriebrachen oder die Renaturierung von Gewässern. Erfreut zeigte sich der Bauernverband auch, dass bei dem Wassergesetz viele geplante Verschärfungen für Grundeigentümer und Landwirte verhindert werden konnten. Insbesondere die Entscheidung des Gesetzgebers, die baulichen Anforderungen an Güllebehälter nicht noch weiter hochzuschrauben, sollte berücksichtigt werden. Erste Entwürfe des Bundesumweltministeriums für eine Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ließen jedoch befürchten, dass entgegen der Vorgaben des WHG deutliche Verschärfungen geplant sind und kein ausreichender Bestandsschutz für Altanlagen gewährleistet wird, kritisierte der DBV.

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