Die Annahme des neuen EU-Tiergesundheitsrechts schreitet voran. Vergangene Woche stimmte der Landwirtschaftsausschuss des Europaparlaments einem politischen Kompromiss mit der lettischen EU-Ratspräsidentschaft zu. Jetzt müssen noch das Plenum des Hohen Hauses sowie der Rat ihr Plazet geben, was als Formsache gilt.
Die Berichterstatterin Marit Paulsen von den schwedischen Liberalen nannte die Einigung einen großen Schritt nach vorne für den Agrarsektor. „Die wichtigste Errungenschaft ist, dass die neuen Regeln zum ersten Mal eine klare Verbindung zwischen Tierschutz, Tiergesundheit und Volksgesundheit herstellen“, betonte Paulsen im Anschluss an die Abstimmung.
Ferner sei es ein Fortschritt im Kampf gegen antibiotikaresistente Bakterien. Jeder Tierhalter müsse künftig den Prinzipien des guten Umgangs mit Tieren folgen und Antibiotika verantwortungsvoll einsetzen. Außerdem seien die neuen Regeln ein Musterbeispiel für leicht verständliche Vorschriften.
Mit der Einigung sollen insbesondere die Zuständigkeitsbereiche von Tierhaltern, Händlern, Tierärzten und Behörden besser abgegrenzt werden. Eine Reihe von Rechtstexten, die teilweise bis ins Jahr 1964 zurückreichen, wird damit in eine einzige Verordnung überführt.
Im Zentrum der Maßnahmen stehen hochansteckende Tierkrankheiten wie die Maul- und Klauenseuche (MKS), die Blauzungenkrankheit oder die Geflügelpest. Verbesserte Instrumente zur Meldung und Überwachung von Tierkrankheiten sollen die Verbreitung von Epidemien eindämmen. Gleichzeitig sollen Tiertransporte künftig proportional zum Risiko eingeschränkt werden; im Falle eines geringen Risikos würden die Auflagen weniger scharf ausfallen.
EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis stellte den Kompromiss vergangene Woche den europäischen Agrarministern in Luxemburg vor. Mehrere Delegationen beglückwünschten den Kommissar und den Agrarratsvorsitzenden Janis Duklavs zu dem Ergebnis.