Der Bundestag hat gestern das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. Gegenstand des Gesetzes ist unter anderem die Verbesserung der medizinischen Versorgung in den ländlichen Regionen. Erreicht werden soll dies zum Beispiel durch die Verbesserung finanzieller Anreize für Ärzte, erklärt der DBV.
So sollen Mediziner in ländlichen Gebieten für jeden Patienten das gleiche Geld erhalten. Eine Kürzung der Leistungen bei Überschreitung des Regelleistungsvolumens, wie bei Arztpraxen in den dichter besiedelten Städten, wird somit entfallen. Des Weiteren kann der Notdienst durch niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser gemeinsam organisiert werden. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. (ad)
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