Das Bundeskabinett hat am 19. September den Entwurf für ein Gesetz zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen, das sogenannte Agrarmarktstrukturgesetz, beschlossen. Das neue Gesetz tritt an die Stelle des seit 1969 bestehenden Marktstrukturgesetzes und soll europarechtliche Änderungen ins deutsche Recht übertragen sowie Regelungslücken schließen. So war im Rahmen des EU-Milchpaketes beschlossen worden, die Verhandlungsposition der Erzeuger gegenüber den Abnehmern durch bessere Bündelungsmöglichkeiten zu stärken.
Unter anderem definiert das Gesetz künftig, wo die Erzeugerorganisationen und deren Vereinigungen wettbewerbsrechtlich stehen. Anerkannten Vereinigungen von Erzeugerorganisationen werde ein klarer Rahmen für Preisberichterstattung und Preisfeststellung gegeben, schreibt der DBV dazu. Mit den sogenannten Branchenverbänden werde zudem eine neue Organisationsform geschaffen, die einen engen Dialog zwischen den verschiedenen Partnern innerhalb der Produktions-, Verarbeitungs- und Vermarktungskette gewährleisten soll.
Nach Ansicht des Bauernverbandes fördere die vorgeschlagene Gesetzesänderung eine bessere Bündelungsmöglichkeit des Angebotes bei vielen Agrarerzeugnissen. Vor diesem Hintergrund stärke der Gesetzentwurf agrarmarktstrukturelle Belange und fördere die Wettbewerbskraft der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft, heißt es beim DBV. (ad)