Der Einsatz von Aminosäuren im eigenen Betrieb kann bei Ferkeln, Mastschweinen und Mastgeflügel als Ergänzung der Eiweißversorgung wirtschaftlich sinnvoll sein. Vorausraussetzung ist jedoch, dass ein Betrieb alle Anforderungen an ein professionelles Futtermittelmanagement erfüllt. Dabei muss ein Tierhalter die Anforderungen an die Verarbeitung von Zusatzstoffen, wie industrielle Futtermittelhersteller, nach dem Futtermittelrecht erfüllen, teilt der Deutsche Bauernverband (DBV) mit.
Landwirte sind als Futtermittelprimärerzeuger nach der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 zunächst von den weitreichenden Vorgaben des HACCP-Konzeptes (Hazard Analysis and Critical Control Points, Gefahrenanalyse) der industriellen Futtermittelhersteller befreit. Beim Einsatz von Aminosäuren müssen sie jedoch die zusätzlichen Anforderungen für den Einsatz von Futtermittelzusatzstoffen erfüllen. Somit ist eine einzelbetriebliche Gefahrenanalyse zu erstellen, erklärt der Verband weiter. Es sind bestimmte Anforderungen an die Mischtechnik und die Lagerhaltung einzuhalten sowie Kontroll- und Dokumentationspflichten zu erfüllen.
Dafür hat eine Arbeitsgruppe des DBV und des Verbandes der Landwirtschaftskammern (VLK) in Abstimmung mit dem Bundesagrarministerium ein „Merkblatt zum Einsatz von Futtermittel-Zusatzstoffen im landwirtschaftlichen Betrieb – Aminosäuren“ verfasst. (ad)