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Neues Verbraucherinformationsgesetz bleibt strittig

Das neue Verbraucherinformationsgesetz (VIG), das am 1. September 2012 in Kraft getreten ist, bleibt umstritten. Während die Koalition die Novelle einmal mehr als Stärkung der Position der Verbraucher lobte, kam von Opposition und Verbänden erneut Kritik. Elvira Drobinski-Weiß von der SPD-Fraktion stellte der Neuregelung ein schlechtes Zeugnis aus.

Lesezeit: 3 Minuten

Das neue Verbraucherinformationsgesetz (VIG), das am 1. September 2012 in Kraft getreten ist, bleibt umstritten. Während die Koalition die Novelle einmal mehr als Stärkung der Position der Verbraucher lobte, kam von Opposition und Verbänden erneut Kritik.


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Elvira Drobinski-Weiß von der SPD-Fraktion stellte der Neuregelung ein schlechtes Zeugnis aus. Den wenigen Verbesserungen stünden Verschlechterungen und handwerkliche Fehler gegenüber, erklärte die Abgeordnete. Wesentliche Mängel sind aus ihrer Sicht eine bislang fehlende Gebührenverordnung zum Gesetz sowie die Überwälzung der Kosten auf die Verbraucher bei Anfragen zu Rechtsverstößen, wenn die Bearbeitung mehr als 1 000 Euro kostet sowie bei allgemeine Anfragen deren Bearbeitung 250 Euro übersteigt. Zudem werde die aktive Information der Verbraucher erheblich schwerer, weil die Behörden künftig zwei Proben analysieren lassen müssten und dafür Kosten von ungefähr 500 Euro pro Probe zu zahlen hätten, bevor sie die Öffentlichkeit über Mißstände informieren könnten.


Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisiert die aus seiner Sicht mangelnde Absicherung gegen fehlerhafte Informationen und erinnerte an die Dioxinkrise Anfang 2011 und die spätere EHEC-Krise. Beide Male habe sich gezeigt, dass unzureichender Schutz gegen Falschinformationen für einzelne Betriebe in der Landwirtschaft und dem Gartenbau verheerende Folgen haben könne. Damals sei deutlich geworden, dass für eine verantwortungsvolle Verbraucherinformation nicht die Informationsmenge, sondern deren Qualität entscheidend sei. Eine „Informationsflut auf unsicherer Faktenlage“ erzeuge nur Misstrauen und Ängste bei den Verbrauchern.


NRW nennt auf eigenem Portal Roß und Reiter


Auf der Seite www.lebensmitteltransparenz.nrw.de veröffentlicht das Land Nordrhein-Westfalen seit Montag die Ergebnisse der landesweiten Lebensmittelkontrollen, bei denen die entsprechenden Grenzwerte von unerwünschten Stoffen bei Lebensmitteln und Futtermitteln überschritten oder gravierende Verstöße gegen Kennzeichnungs- und Hygienevorschriften festgestellt wurden. Voraussetzung für die Veröffentlichung ist, dass die Verstöße mit einem Bußgeld von mindestens 350 Euro geahndet werden.


Wie das Ministerium mitteilt, erfahren die Verbraucher auf Lebensmitteltransparenz.de, um welche Lebensmittel es sich handelt und wer sie in Verkehr gebracht hat. Und sie erfahren, in welchem Betrieb Hygienemängel oder falsche Kennzeichnungen gefunden wurden. Die Kreise und kreisfreien Städte in NRW geben Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung dazu in die Datenbank ein, damit die Verbraucher einen Überblick erhalten, welche Betriebe gegen Bestimmungen des Lebensmittelrechts verstoßen haben, so das Ministerium.


Bisher konnten die Bundesländer nur vor gesundheitsgefährdenden Produkten effektiv warnen – und Produkt- und Firmennamen veröffentlichen. (AgE/ad)

 

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