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Niedersachsen plant Betretungsrecht für Naturschutzbehörden

Die rot-grüne Landesregierung von Niedersachsen hat einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der ein Betretensrecht für Naturschutzbehörden auf Privateigentum vorsieht. Nicht länger ankündigungspflichtig wären damit z.B. Prüfungen und nicht der Arten- und Biotoperfassung dienende Besichtigungen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die rot-grüne Landesregierung von Niedersachsen hat einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der ein Betretensrecht für Naturschutzbehörden auf Privateigentum vorsieht. Nicht länger ankündigungspflichtig wären damit z.B. Prüfungen und nicht der Arten- und Biotoperfassung dienende Besichtigungen. Die Regierung würde damit den Rechtszustand wieder herstellen, den es vor der letzten Änderung durch Minister Sander gab.


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Scharfe Kritik an der Abschaffung des sogenannten „Höflichkeitserlasses“ kommt von dem Agrar-Sprecher der Freien Demokraten im Niedersächsischen Landtag, Hermann Grupe: „Mit der Wiedereinführung des Betretensrechts für Naturschutzbehörden sät Rot-Grün erneut Misstrauen gegenüber Landwirten und Forstbesitzern. Dass das Betreten nun grundsätzlich nicht mehr angekündigt werden muss, schlägt dem Fass den Boden aus", so Grupe.


Seiner Meinung nach fehlt der Landesregierung Respekt vor dem Eigentum der Menschen, wenn es darum gehe, von NABU und Co. Applaus zu ergattern. Seit 14 Jahren funktioniere die Zusammenarbeit zwischen Landwirten und Naturschutzbehörden auch Dank der Abschaffung des unangekündigten Betretensrechts durch den liberalen Umweltminister Sander im Jahr 2003. „Rot-Grün will all das nun wieder zurückdrehen und lässt wieder Misstrauen zwischen Politik und Landwirtschaft Einzug halten. Das ist ein gesellschaftspolitischer Rückfall und führt zur Etablierung einer Misstrauenskultur, die unerträglich ist für einen der wichtigsten Wirtschaftszweige unseres Landes.“

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