Durch die Novelle des Landwirtschaftskammergesetzes werden die Wahlkreise vergrößert und die Zahl der Mitglieder der Kammerversammlung von 192 auf 138 reduziert. Daneben wird die Zahl der berufenen Mitglieder von 54 auf 30 beschränkt. Die Kammerversammlung bleibt noch bis zum 5. Februar 2009 im Amt. Ihre Neuwahl ist für November 2008 vorgesehen. Der Kammerdirektor wird sein Amt künftig im Beamtenverhältnis auf Zeit wahrnehmen. Clemens Große Macke, agrarpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, betonte, mit dem Gesetz werde ein nahtloser Übergang zwischen der alten und der neuen Struktur geschaffen.
Eine vergleichbare Strukturbereinigung dürfte der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen auch noch bevorstehen, schätzt das Landwirtschaftliche Wochenblatt Westfalen-Lippe.