Das niedersächsische Landeskabinett hat am Dienstag beschlossen, eine Initiative zum Umgang mit dem Wolf in den Bundesrat einzubringen.
Ziel der Initiative ist es, der in Deutschland zu erwartenden Entwicklung der Wolfspopulation mit konsequentem staatlichem Handeln begegnen zu können. Hierzu zählt auf der einen Seite dem strengen Schutz dieser Tierart gerecht zu werden und auf der anderen Seite die damit verbundenen Belastungen für betroffene Nutztierhalter abzumildern und entstehende Schäden bestmöglich auszugleichen, erklärt die Regierung.
Um ernste Schäden in der Weidetierhaltung zu verhindern und die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten, könne es erforderlich sein, problematische Tiere zu entnehmen, heißt es. „Ein bedingungsloser Schutz auch problematischer Wölfe würde in eine Sackgasse führen. Wir brauchen daher in allen Bundesländern ein abgestimmtes Vorgehen und Rechtssicherheit. Dafür wollen wir im Bundesrat werben“, sagte Umweltminister Olaf Lies.
Insbesondere im Zusammenhang mit der Tierhaltung im Freiland entstünden mit zunehmendem Wolfsbestand zum Teil erhebliche Konflikte. Daher sollten möglichst frühzeitig übergeordnete Konzepte für einen zukünftigen Umgang mit dem Wolf erarbeitet und zwischen den Bundesländern und dem Bund abgestimmt und umgesetzt werden, heißt es aus Hannover.
Darüber hinaus könnten Erfahrungen und Lösungsansätze auch aus anderen EU-Mitgliedstaaten bei der Weiterentwicklung eines nationalen Wolfsmanagements ggf. weiterhelfen und übertragen werden. So kann der in Frankreich eingeschlagene Weg als Beispiel dienen, meint die Landesregierung. Dort könne sich die Population kontrolliert in Richtung eines günstigen Erhaltungszustands entwickeln.
Im Einzelnen geht es um die folgenden Aspekte:
- die Erstellung eines nationalen Konzepts zum Umgang mit dem Wolf wird gefordert unter Berücksichtigung der Belange der Sicherheit der Menschen und der Belange der Tierhalter – in Abhängigkeit von naturräumlichen Gegebenheiten und Haltungsformen
- die Regelungen der FFH-Richtlinie sollen vollständig in Bundesrecht umgesetzt werden, um die Palette der Ausnahmetatbestände zu erweitern, die eine Entnahme von Tieren mit problematischen Verhalten ermöglichen
- die Vorgehensweise des Nachbarlandes Frankreich im Umgang mit dem Wolf soll eingehend auf die Umsetzungsmöglichkeit einzelner Aspekte daraus auch in Deutschland geprüft werden
- die Grenzen der Toleranz für Annäherungen an menschliche Einrichtungen und die Möglichkeiten, „wolfsfreie“ Bereiche zu definieren, sollen vom Bund dahingehend geprüft werden, dass Rechtssicherheit hergestellt wird
- der Erhaltungszustand des Wolfs soll künftig jährlich und nicht mehr nur alle sechs Jahre überprüft und berichtet werden
- das Monitoring der westpolnisch-zentraleuropäischen Wolfspopulation soll möglichst im Verbund mit Polen erfolgen
- die Möglichkeiten, Präventionsmaßnahmen mit 100 % statt 80 % zu fördern, und dabei auch Arbeitskosten und Haltungskosten für Herdenschutzhunde zu berücksichtigen, sollen geprüft bzw. geschaffen werden
- die Weidetierhaltung im Offenland soll durch eine spezielle Prämie honoriert werden
- ein nationales Herdenschutzzentrum zur Auswertung der länderspezifischen Erfahrungen und Beratung soll ins Leben gerufen werden