Das von Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel geplante neue Landeswassergesetz ist von der CDU-Landtagsfraktion scharf kritisiert worden. „Beim Landesraumordnungsprogramm (LROP) konnten wir nach einem endlosen Verfahren das Schlimmste verhindern - jetzt biegt die Landesregierung mit der nächsten enteignungsgleichen Maßnahme um die Ecke“, so der niedersächsische CDU-Fraktionschef Björn Thümler in Hannover.
Die in dem Wassergesetz aufgeführte Randstreifenregelung sei mehr als ein Nutzungsverbot. Den Bauern würden Flächen verlorengehen, wenn die „fünf Meter breite Tabuzone an jeglichen Gewässern“ eingerichtet werde, in der weder Dünger noch Pflanzenschutzmittel verwendet werden dürften. Die Folge sei eine „massive Wertminderung und Nutzungseinschränkung von mindestens 80 000 ha“ in Niedersachsen, warnte Thümler. Mit Flächenverlusten von bis zu 15 % als Folge bedrohe das Vorhaben die Existenz etlicher Landwirte.
Der CDU-Politiker forderte Wenzel auf, das Gesetz zurückzuziehen. Im Sinne des Gewässerschutzes sollte eine Randstreifenregelung „wenn überhaupt nur auf freiwilliger Basis“ erfolgen. Dann müssten die Landwirte aber auch entsprechende Ausgleichszahlungen erhalten.
FDP-Agrarsprecher Hermann Grupe warf der rot-grünen Landesregierung vor, sie plane „eine Enteignung der Grundeigentümer in Milliardenhöhe“. Mit dieser Maßnahme werde erneut eine Politik gegen die Landwirte gemacht, statt gemeinsam mit ihnen nach tragfähigen Lösungen zu suchen. Beim Koalitionspartner Wenzels, der SPD, wachsen indes offenbar die Bedenken. Der SPD-Abgeordnete Wiard Siebels erklärte gegenüber der „Nordwest Zeitung“, dass die Sorgen der Bauern „absolut ernst“ genommen würden. Er sei sich sicher, dass es noch zu Veränderungen des Entwurfs kommen werde.