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Normen fallen: Gurken dürfen krumm sein

Die EU erlaubt ab dem 1. Juli 2009 den Verkauf von Obst und Gemüse unabhängig von Größe und Form. Für 26 der 36 Arten Obst und Gemüse entfallen alle spezifischen Vermarktungsnormen. Bei 10 weiteren bleiben sie bestehen. Das hat die EU-Kommission am Mittwoch beschlossen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die EU erlaubt ab dem 1. Juli 2009 den Verkauf von Obst und Gemüse unabhängig von Größe und Form. Für 26 der 36 Arten Obst und Gemüse entfallen alle spezifischen Vermarktungsnormen. Bei 10 weiteren bleiben sie bestehen. Das hat die EU-Kommission am Mittwoch beschlossen. Erzeugnisse, die nicht den Normen entsprechen, müssen allerdings entsprechend gekennzeichnet sein, um sie von den Produkten der Güteklassen 'extra', I und II zu unterscheiden. "Dies bedeutet einen Neuanfang für die krumme Gurke und die knotige Karotte", erklärte Mariann Fischer Boel, EU-Kommissarin für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. Es sei ein konkretes Beispiel für die Bemühungen, unnötige Bürokratie abzubauen.


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Für den DBV geht die Vereinfachung viel zu weit. Es sei völlig unverständlich und nicht nachvollziehbar, ein funktionierendes System, dass für einen transparenten und funktionierenden Handel weltweit bei frischem Obst und Gemüse gesorgt hat, ohne Not zu opfern. Damit habe sich die Europäische Kommission gegen die Stimmen fast aller Wirtschaftsbeteiligten auf europäischer und deutscher Ebene durchgesetzt.


Aufgehoben werden die Vermartkungsnormen für Aprikosen, Artischocken, Spargel, Avocados, Bohnen, Rosenkohl, Karotten, Blumenkohl, Kirschen, Zucchini, Gurken, Zuchtpilze, Knoblauch, Haselnüsse in der Schale, Kopfkohl, Porree, Melonen, Zwiebeln, Erbsen, Pflaumen, Staudensellerie, Spinat, Walnüsse in der Schale, Wassermelonen und Chicoree. Bestehen bleiben sie für Äpfel, Zitrusfrüchte, Kiwis, Salate, Pfirsiche und Nektarinen, Erdbeeren, Paprika, Tafeltrauben und Tomaten. Die Mitgliedstaaten können diese jedoch auch von den Normen ausnehmen, sofern diese in Geschäften mit einer entsprechenden Etikettierung verkauft werden. In der Praxis bedeutet dies, dass ein Apfel, der nicht der Norm entspricht, trotzdem im Einzelhandel verkauft werden kann, wenn er als "zur Verarbeitung bestimmtes Erzeugnis" oder ähnlich gekennzeichnet wird.

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